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Thema: NKTWs in Bayern

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Ich denke das trifft auch auf SEG Fahrzeuge zu. Unser KTW4 soll auch weg, dafür gibts vom Bund einen KTW2; gut, mit dem kann man wohl eher SEG-Einsätze fahren, denn eine reale Transportkapazität sollte eine SEG schon stellen können und nicht nur einen BHP aufbauen.

  2. #2
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    KTW-4

    Hmmmm...

    Wer von euch war beim WJT 2005 im Einsatz?
    Da wurden 4-Tragen-KTWs DE FACTO mit 4(!) Patienten beladen!!!
    Fand ich auch sinnvoll!
    Wenn ich mir schon meinen Weg durch Menschenmassen bahnen muss, dann kann ich zumindest mal mehr als 1 Pat. "verlegen".
    Da lohnt sich der Weg wenigstens...
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  3. #3
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    hmm - bleibt auch hier die Frage nach der rechtlichen Grundlage zum Einsatz von Mehrtragenfahrzeugen außerhalb des Katastrophenschutzes und der Konformität zum jeweils gültigen RDG.
    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Pille112
    hmm - bleibt auch hier die Frage nach der rechtlichen Grundlage zum Einsatz von Mehrtragenfahrzeugen außerhalb des Katastrophenschutzes und der Konformität zum jeweils gültigen RDG.
    Wenn bei uns kein KatS-Einsatz (dazu zähl ich auch mal SEG-Alarm) ist, dann hat der 4T-KTW eine Stollenwerk Trage drin... die muss natürlich für einen KatS-Einsatz den DIN-Tragen weichen... aber sonst is es halt ein Stino KTW...

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Wenn bei uns kein KatS-Einsatz (dazu zähl ich auch mal SEG-Alarm) ist, dann hat der 4T-KTW eine Stollenwerk Trage drin... die muss natürlich für einen KatS-Einsatz den DIN-Tragen weichen... aber sonst is es halt ein Stino KTW...
    Möööp - Falsch,
    SEG-Einsätze sind Großschadenslagen, Katastrophen werden durch den HVB festgestellt und dann ausgerufen, deshalb wurden ja auch seinerzeit die SEG'en installiert.

    Mir ging es um die Mehrfachbeförderungen von Notfallpatienten in einem Sekundärrettungsmittel und das im Bezug auf die gültigen RDG's.

    4-TrW mit einer Trage als KTWmit Ausstattung nach DIN/EN im Einsatz ist völlig legitim.
    Gruß Carsten
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Pille112
    Möööp - Falsch,
    SEG-Einsätze sind Großschadenslagen, Katastrophen werden durch den HVB festgestellt und dann ausgerufen, deshalb wurden ja auch seinerzeit die SEG'en installiert.
    Schon richtig... ich wollt damit nur "abkürzen" dass wir den auch bei SEG-Einstäzen mit 4 Tragen fahren ;)

    Zitat Zitat von Pille112
    Mir ging es um die Mehrfachbeförderungen von Notfallpatienten in einem Sekundärrettungsmittel und das im Bezug auf die gültigen RDG's.
    Von Notfallpatientin schonmal garnicht... ist schliesslich immernoch ein KTW...

    Und selbst im KatS-Fall wird der nur mit Leichtverletzten beladen... wie will man sich auch alleine hinten um mehr als einen Notfallpatienten kümmern?

    MfG Fabsi

  7. #7
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    @ Fabsi, transportiert Ihr auch mehr als zwei Patienten im 4Trager? Aber werden dann nicht weitere SEGen oder Transportmittel alarmiert um die Patienten zu transportieren?

  8. #8
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    Zitat Zitat von Pille112
    hmm - bleibt auch hier die Frage nach der rechtlichen Grundlage zum Einsatz von Mehrtragenfahrzeugen außerhalb des Katastrophenschutzes und der Konformität zum jeweils gültigen RDG.
    Hmm sollte man mal die Patienten nach dem RDG fragen ????

    Gruß Michael

    es lebe der Sinn und Unsinn von Fahrzeugen zur Fahrgastbeförderung
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  9. #9
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    Aber irgendwelchne Herren haben sich ja bei den RDG was gedacht. Dann könnt ich ja auch mit dem KTW4 reguläre Krankentransporte fahren. Vier Pat rein; drei KTWs gespart ;-)

  10. #10
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    Rein rechtlich gesehen geht das auch, denn es dürfen ja bekanntlich so viele Personen transportiert werden wie Plätze (Sitz und Liegeplätze) vorhanden sind.
    Also im Krankentransport durchaus machbar, nur das der Transport nicht 4 mal abgerechnet werden kann ist ja klar, denke ich.

    Für den "Notfalleinsatz" sind diese Fahrzeuge mit ihrer Ausstattung und ihrer Transportkapazität für den Katastrophenfall konzipiert und gebaut worden.
    Gruß Carsten
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  11. #11
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    Zitat Zitat von Pille112
    Rein rechtlich gesehen geht das auch, denn es dürfen ja bekanntlich so viele Personen transportiert werden wie Plätze (Sitz und Liegeplätze) vorhanden sind.
    Also im Krankentransport durchaus machbar, nur das der Transport nicht 4 mal abgerechnet werden kann ist ja klar, denke ich.
    Warum nicht? 4 Transporte - 4 Scheine!
    Aber sind für den Qualifizierten Krankentransport nicht DIN-EN-genormte Fahrzeuge vorgschrieben? Und diese DIN-EN schreibt meines Wissens der Transport von höchstens zwei Patienten vor. Also ist der 4TW nicht zugelassen. Außer im Großschadensfall natürlich.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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