Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Warum nicht? 4 Transporte - 4 Scheine!
...frag mal die Kostenträger bzw. schau mal in die Verträge mit den Krankenkassen, dann wirst Du sehen das, dass den Tatbestand des Betruges erfüllt.

Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Aber sind für den Qualifizierten Krankentransport nicht DIN-EN-genormte Fahrzeuge vorgschrieben? Und diese DIN-EN schreibt meines Wissens der Transport von höchstens zwei Patienten vor. Also ist der 4TW nicht zugelassen.
DIN EN 1789
Typ A2: Patient Transport Ambulance (PTA)
--> Für den Transport eines oder mehrerer Patienten mit Krankentrage und/oder Tragestuhl. (sehr ähnlich dem bisherigen dt. KTW)

Länge des Patientenraumes mind. 2,4 m
Med. Ausstattung: Wie ehem. dt. KTW, nur z.B. ohne RR-Messgerät, Vakuummatratze, Infusionen; Mit tragbarem Sauerstoffgerät, sonstige sowie empfohlene Ausstattung wie in Typ A1

Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Außer im Großschadensfall natürlich.
Wie schon mehrfach angemerkt wurde: ...auch bei Großschadenslagen behält das RDG in vollem Umfang seine Gültigkeit.
Also erstens sind es KTW's also nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen und zugelassen und zweitens ist deren Verwendung für den Katastrophenfall bestimmt.