Also dürfte ich mit dem KTW4 vom Bund nicht zum SEG-einsatz ausrücken? Demnach nur beim K-Fall?
Also dürfte ich mit dem KTW4 vom Bund nicht zum SEG-einsatz ausrücken? Demnach nur beim K-Fall?
Ja und nein - klar darfst Du auch mit dem KTW4 zum SEG-Einsatz ausrücken (Mannschaft und Ausrüstung transportieren und vor Ort auch damit arbeiten), aber eben keine Notfallatienten transportieren => das nur im K-Fall.Zitat von Bergwacht9902
Was aber durchaus möglich und auch legal ist, ist z.B. damit bei der Evakuation eines Altenheims liegende Bewohner zu fahren, da das ja keine Notfallpatienten (also Rettungsdienst) sind sondern eine Krankenbeförderung ist, wofür ein KTW ja auch vorgesehen ist.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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124 124 MRCC Bremen
Und auch nur EINEN Patienten damit fahren ;)
Wobei Regelungen und die Wirklichkeit später immer etwas anderes sind *g*
MfG Fabsi
...wo das mit dem EINEN steht mußt Du mir nochmal zeigen, Fabsi.Zitat von Fabpicard
Gruß Carsten
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Na das steht bei uns in der Halle... Kannst ja gerne mal in die Rüttel reingucken ;)Zitat von Pille112
Da fällt ein Transport von 2 leichtverletzten schonmal raus...
Bei der KH evakuierung, ok da gings gerade so... die hatten ja beide nicht wirklich was *g*
MfG Fabsi
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