Ne, ich meinte das schon eher allgemein. Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
So weit ich weiß, kann mich zwar jeder anezeigen, wenn ich einem Patienten einen Zugang lege. Aber nach einer Anzeige wird doch geprüft, ob überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden. Und - wie gesagt, mein Kenntnisstand - wenn diese Anzeige nicht vom Geschädigten selbst kommt, wird überhaupt nicht erst ermittelt, sondern der Anzeige nicht weiter nachgegangen. Es sei denn, es liegt ein öffentliches Interesse dran.
Aber korrigiert mich ruhig, wenn ich mich irre.
Gruß, Mr. Blaulicht