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Thema: So schnell ist man arbeitslos

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    was soll die jammerei?

    bewusstlose person ist in By eine ganz klare NA indikation.
    und das weiss jeder, der in By RTD fährt.
    also wird der NA nachgefordert und aus.
    nicht nachher gejammert.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  2. #2
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    Der betroffene Sanitäter kann froh sein, dass die Frau das "überlebt" hat. Wäre sie verstorben, wäre die Angklage wohl nicht so glimpflich ausgefallen, sondern eher in Richtung Totschlag gegangen.
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  3. #3
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    So, ich geh jetzt Heim und verklag meine Frau.
    Hat mich wieder nicht geweckt.

    Nachdem ihre Ausrede immer ist, ich war ja mal wieder Bewusstlos und sie selbst im Rettungsdienst war....

    Spaß beiseite:
    Das Urteil ist schon gerechtfertigt, wobei ich schon hart finde das er seinen Job los ist.
    Währe wahrscheinlich jetzt der zuverlässigste Notarztverständiger.
    Mann sollte auch als erfahrender Mitarbeiter eine zweite Chance bekommen.

    Gruß
    cockpit

  4. #4
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    Ich muss sagen das ich das ganze Übetrieben finde.

    Jeder mach Fehler, dafür gibts Abmahnungen!

    Der RS währe mit Sicherheit nicht verklagt worden, wenn der Sohn nicht Arzt währe. Ich denke die Initative geht ganz stark von dem Sohn aus, da er sich als Arzt übergangen fühlt und einen schuldigen sucht.

    Man muss heute im RD genau aufpassen was man macht. Vor Jahren hat der Automechaniker des ADAC noch Infusionen gelegt ohne 2-jährige Ausbildung. Heute macht der RS/RA eine fundierte Ausbildung und darf weniger als ne Krankenschwester/Arzthelferin, ist das Richtig?????
    Wenn man einem Patienten einen Zugang legt, muss man Angst haben vom NA oder Dr. im KH verklagt zu werden, weil sich einer gekränkt fühlt da er ja der Arzt ist und deswegen kein anderer diese Maßnahmen durchführen darf (Auch auf andere Maßnahmen übertragbar), und wenn ich einen Zugang legen muss ist es natürlich auch sofott NA-Pflichtig!

    Mittlerweile darf man nur noch Maßnahmen treffen, wenn man den NA / Arzt kennt und weis da kommt nichts. Egal ob er zum wohle oder unwohle des Patienten geht.

    Zum Fall: Ich hätte genauso gehandelt, wenn der Pat oder nächste Angehörige ein Wunschkrankenhaus nennt und dort hin möchte, fahre ich Ihn soweit es möglich ist auch dorthin => freie Arztwahl in der BRD. Da ja zu 99,99% klar war woher der Krampfanfall kam und sie diese öfter hatte, desweiteren wurde Sie in dem Wunschkrankenhaus behandelt und man kennt die gute Frau. In einem anderen Krankenhaus hätte das ganze Prozädere länger gedauert. So das ich behaupte egal wie weit der Fahrweg in diesem Fall war sie gleichschnell eine optimale Behandlung erhielt.

    EKG, BZ, usw gehören natürlich zu den Standarts, warum diese nicht erfüllt wurden kann ich nur drüber spekulieren. Das Fand ich war ein Fehler aber kein Grund diesem Mann zu Kündigen und zu verklagen.


    Über medizinische Hintergründe und Entscheidunhen im RD kann man nur spekulieren, jeder legt es sich so aus wie es Ihm gerade passt. Wobei das RD-Team vor Ort am besten die Situation schildern / einschätzen kann als ein Mediziner als Gutachter.

    Hab von Fällen gelesen und gehört, bei denen RS/RA notwendige Maßnahmen getroffen haben und NA´s hinterher diese Maßnahmen als unbegründet darlegten und es zu Disziplinarverfahren und Klagen kam.

    Fazit: Fehler wurden gemacht, Kündigung und Geldstrafe halte ich für übertrieben. Eine Mahnung hätte voll gereicht.

    Mfg
    Chris

  5. #5
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    ihr habt da sicher alle recht, das ändert nix daran, das hier in BY bewusstlosigkeit ganz klar eine NA indikation ist.
    und darum denke ich is es gegangen in erster linie, nicht um das ziel KH.
    das ist halt mal eine DV und daran haben wir uns zu halten.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  6. #6
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    Zitat Zitat von Chr881986
    Heute macht der RS/RA eine fundierte Ausbildung und darf weniger als ne Krankenschwester/Arzthelferin, ist das Richtig?????
    Ja! *lol*
    Zitat Zitat von Chr881986
    Wenn man einem Patienten einen Zugang legt, muss man Angst haben vom NA oder Dr. im KH verklagt zu werden, weil sich einer gekränkt fühlt da er ja der Arzt ist und deswegen kein anderer diese Maßnahmen durchführen darf
    Verklagen kann einen nur der Geschädigte, also derjenige, dem zum Beispiel ein Zugang gelegt wurde. Der Arzt KANN NICHT klagen, allerhöchstens ein Disziplinarverfahren anstrengen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
    zakdipps Gast
    Ich geb da auch den anderen recht , eine Anklage und Kündigung ist übertrieben.

    Aber da sieht man mal wieder das es Ärzte gibt die es nicht leiden können wenn sie übergangen werden. Der Rentner selbst hätte da nix gesagt , aber weil Sohn sagt der RA war böse , da musst du ihn verklagen.

    Irgendwann wirst noch verklagt wenn du bei ner Reanimation dem Patieten dir Rippen brichst

  8. #8
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    nicht vergessen !

    Verschiedene Parameter abfragen zB. "ist ein Angehöriger Ihrer Familie Mediziner oder Rechtsanwalt"

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Der Arzt KANN NICHT klagen, allerhöchstens ein Disziplinarverfahren anstrengen.
    "Äh" aber Anzeigen ?

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  10. #10
    Registriert seit
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    Auch nicht anzeigen!

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