Ja! *lol*Zitat von Chr881986
Verklagen kann einen nur der Geschädigte, also derjenige, dem zum Beispiel ein Zugang gelegt wurde. Der Arzt KANN NICHT klagen, allerhöchstens ein Disziplinarverfahren anstrengen.Zitat von Chr881986
Gruß, Mr. Blaulicht
Ja! *lol*Zitat von Chr881986
Verklagen kann einen nur der Geschädigte, also derjenige, dem zum Beispiel ein Zugang gelegt wurde. Der Arzt KANN NICHT klagen, allerhöchstens ein Disziplinarverfahren anstrengen.Zitat von Chr881986
Gruß, Mr. Blaulicht
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