Ja! *lol*Zitat von Chr881986
Verklagen kann einen nur der Geschädigte, also derjenige, dem zum Beispiel ein Zugang gelegt wurde. Der Arzt KANN NICHT klagen, allerhöchstens ein Disziplinarverfahren anstrengen.Zitat von Chr881986
Gruß, Mr. Blaulicht
Ja! *lol*Zitat von Chr881986
Verklagen kann einen nur der Geschädigte, also derjenige, dem zum Beispiel ein Zugang gelegt wurde. Der Arzt KANN NICHT klagen, allerhöchstens ein Disziplinarverfahren anstrengen.Zitat von Chr881986
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich geb da auch den anderen recht , eine Anklage und Kündigung ist übertrieben.
Aber da sieht man mal wieder das es Ärzte gibt die es nicht leiden können wenn sie übergangen werden. Der Rentner selbst hätte da nix gesagt , aber weil Sohn sagt der RA war böse , da musst du ihn verklagen.
Irgendwann wirst noch verklagt wenn du bei ner Reanimation dem Patieten dir Rippen brichst
Verschiedene Parameter abfragen zB. "ist ein Angehöriger Ihrer Familie Mediziner oder Rechtsanwalt"
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
"Äh" aber Anzeigen ?Zitat von Mr. Blaulicht
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Auch nicht anzeigen!
Davon abgesehen
1. Warum war vor Ort kein Rettungsassistent?
2. Warum hat die Leitstelle bei den Worten Krampf / bewusstlose Person keinen NA mitgeschickt ?
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Doch, anzeigen kann fast jeder jeden!Zitat von Mr. Blaulicht
anzeigen bedeutet ja nur, eine vermeintlich rechtswidrige tat zu melden (zur anzeige bringen).
das ganze bei der pol und was der staatsanwalt dann draus macht ist seine sache, aber nachgegangen wird dem in jedem fall. alles was unser strafrecht so hergibt, kann ich zur anzeige bringen.
...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...
Richtig ! Anzeige erstatten kann man in Strafangelegenheiten immer. Ich glaube, was Mr. Blaulicht meint ist die Privatklage nach §374 StPO. Aber das ist ein sehr spezieller Fall.
dann soll er das auch schreiben ;-)Zitat von Buebchen
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Ne, ich meinte das schon eher allgemein. Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
So weit ich weiß, kann mich zwar jeder anezeigen, wenn ich einem Patienten einen Zugang lege. Aber nach einer Anzeige wird doch geprüft, ob überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden. Und - wie gesagt, mein Kenntnisstand - wenn diese Anzeige nicht vom Geschädigten selbst kommt, wird überhaupt nicht erst ermittelt, sondern der Anzeige nicht weiter nachgegangen. Es sei denn, es liegt ein öffentliches Interesse dran.
Aber korrigiert mich ruhig, wenn ich mich irre.
Gruß, Mr. Blaulicht
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