Richtig ! Anzeige erstatten kann man in Strafangelegenheiten immer. Ich glaube, was Mr. Blaulicht meint ist die Privatklage nach §374 StPO. Aber das ist ein sehr spezieller Fall.
Richtig ! Anzeige erstatten kann man in Strafangelegenheiten immer. Ich glaube, was Mr. Blaulicht meint ist die Privatklage nach §374 StPO. Aber das ist ein sehr spezieller Fall.
dann soll er das auch schreiben ;-)Zitat von Buebchen
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Ne, ich meinte das schon eher allgemein. Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
So weit ich weiß, kann mich zwar jeder anezeigen, wenn ich einem Patienten einen Zugang lege. Aber nach einer Anzeige wird doch geprüft, ob überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden. Und - wie gesagt, mein Kenntnisstand - wenn diese Anzeige nicht vom Geschädigten selbst kommt, wird überhaupt nicht erst ermittelt, sondern der Anzeige nicht weiter nachgegangen. Es sei denn, es liegt ein öffentliches Interesse dran.
Aber korrigiert mich ruhig, wenn ich mich irre.
Gruß, Mr. Blaulicht
Würde ein behandeldender Arzt eine Anzeige gegen einen RDler stellen, so würde er sich automatisch wegen Missachtung der Schweigepflicht strafbar machen. Ausnahme: Pat. befreit ihn von der Schweigepflicht.
MfG
brause
Moment der Sohn ist Arzt, aber nicht der behandlende Arzt..
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Neenee, im Moment geht es um missgünstige Notärzte, die sich beim Punktieren übergangen fühlen...
Die sind mir scheißegal.. wobei wir keinen Arzt weder in Aufnahme noch im NA Dienst haben den das interessiert.
Wichtig wäre der erste Prozess um endlich Rechtssicherheit zu bekommen ...
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Scharnhorst
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