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Thema: So schnell ist man arbeitslos

  1. #16
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Der Arzt KANN NICHT klagen, allerhöchstens ein Disziplinarverfahren anstrengen.
    "Äh" aber Anzeigen ?

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  2. #17
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    Auch nicht anzeigen!

  3. #18
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    Davon abgesehen

    1. Warum war vor Ort kein Rettungsassistent?
    2. Warum hat die Leitstelle bei den Worten Krampf / bewusstlose Person keinen NA mitgeschickt ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  4. #19
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Auch nicht anzeigen!
    Doch, anzeigen kann fast jeder jeden!

    anzeigen bedeutet ja nur, eine vermeintlich rechtswidrige tat zu melden (zur anzeige bringen).
    das ganze bei der pol und was der staatsanwalt dann draus macht ist seine sache, aber nachgegangen wird dem in jedem fall. alles was unser strafrecht so hergibt, kann ich zur anzeige bringen.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  5. #20
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    Richtig ! Anzeige erstatten kann man in Strafangelegenheiten immer. Ich glaube, was Mr. Blaulicht meint ist die Privatklage nach §374 StPO. Aber das ist ein sehr spezieller Fall.

  6. #21
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    Hallo,

    traurig, dass es in D schon so weit gekommen ist. Allerdings würde mich in diesem Fall konkret die Anklageschrift interessieren, denn ein Verstoß gegen §323c StGB ist mir hier nicht direkt erkennbar. Wenn der Zeitungsartikel richtig liegt, dass es sich um einen RettSan handelt, kann man ihm im besten Fall das Auslassen der BZ-Bestimmung vorwerfen, denn EKG-Befundung ist wohl kaum seine Aufgabe.
    Desweiteren halte ich es für eine interessante Entwicklung, dass ein Gericht Anweisungen eines Arbeitgebers bei der Anklage- bzw. Urteilsfindung zu Rate zieht. Desweiteren interessiert mich, ob der Gutachter festgestellt hat, dass das Verhalten des Beklagten der Patientin geschadet hat. Hat jemand hier weitergehende Informationen?

    Gruß,
    Sebastian

  7. #22
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    Zitat Zitat von Buebchen
    Richtig ! Anzeige erstatten kann man in Strafangelegenheiten immer. Ich glaube, was Mr. Blaulicht meint ist die Privatklage nach §374 StPO. Aber das ist ein sehr spezieller Fall.
    dann soll er das auch schreiben ;-)

    Gruß Michael
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  8. #23
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    Ne, ich meinte das schon eher allgemein. Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
    So weit ich weiß, kann mich zwar jeder anezeigen, wenn ich einem Patienten einen Zugang lege. Aber nach einer Anzeige wird doch geprüft, ob überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden. Und - wie gesagt, mein Kenntnisstand - wenn diese Anzeige nicht vom Geschädigten selbst kommt, wird überhaupt nicht erst ermittelt, sondern der Anzeige nicht weiter nachgegangen. Es sei denn, es liegt ein öffentliches Interesse dran.

    Aber korrigiert mich ruhig, wenn ich mich irre.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #24
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    Würde ein behandeldender Arzt eine Anzeige gegen einen RDler stellen, so würde er sich automatisch wegen Missachtung der Schweigepflicht strafbar machen. Ausnahme: Pat. befreit ihn von der Schweigepflicht.
    MfG

    brause

  10. #25
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    Moment der Sohn ist Arzt, aber nicht der behandlende Arzt..
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  11. #26
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    Neenee, im Moment geht es um missgünstige Notärzte, die sich beim Punktieren übergangen fühlen...

  12. #27
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    Die sind mir scheißegal.. wobei wir keinen Arzt weder in Aufnahme noch im NA Dienst haben den das interessiert.

    Wichtig wäre der erste Prozess um endlich Rechtssicherheit zu bekommen ...
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  13. #28
    BOS 2000 Gast
    Servus zusammen,

    ich möchte hier einige Sachen klären, denn der Artikel ist nicht ganz korrekt.

    Der betroffene Kollege ist Rettungsassistent und nicht RS, er war an diesem Tag mit einem RettSan auf einem RTW, sprich alleine verantwortlich für den Patienten.

    Er kann froh sein, dass er nicht mehr bekommen hat, denn sein verhalten war höchst fehlerhaft. Er hat mehr falsch gemacht als in der Zeitung beschrieben wird. Genaueres möchte ich hier nicht sagen. Der Arzt in der Familie ist übrigens ein erfahrener Notfall- und Intensivmediziner mit starken Ambitionen zum Rettungsdienst.
    Er ist jemand der sich sehr für RettAss / RettSan einsetzt und die Kompetenzen und Arbeitsweisen sehr gut kennt.

    Der Rettungsdienst muss qualifizierte Arbeit leisten und sich richtig verhalten, das hat der Kollege leider nicht getan.

    Abschließend möchte ich noch sagen dass in München Maßnahmen wie z.B. Zugang ohne Notarzt standart sind. Wenn du in München einen Pat. mit z.B. Z.n. Krampfanfall oder Cardia-Beschwerden ins KH fährst ohne Zugang bekommst du in der Notaufnahme anschiss warum da noch keine Viggo liegt. Aber einen Bewusstlosen ohne NA durch die ganze Stadt zu Transportieren geht selbst in München nicht :o)

    In diesem sinne, schönen Tag……

  14. #29
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    SOHN NA

    Autsch :-(

    Gruß Michael
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  15. #30
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    NA Indikation

    Hallo,

    ist nicht Bewusstlosigkeit immer eine NA-Indikation?
    Wenn das aus dem Artikel alle sstimmt, dann sehe ich hier ebenfalls einen ganz klaren Pflichtverstoß, der Entlassung und strafrechtliche Maßnahmen rechtfertigt.
    Nur was mich wundert - wo war der 2. Mann und was für einen Ausbildungsstand hatte dieser? Evtl. wurde ja auch mal wieder die Bezeichnung RA und RS verwechselt.

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