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Thema: So schnell ist man arbeitslos

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Schön und gut, aber es wurden tatsächlich - zumindest laut diesem Bericht - wichtige Maßnahmen unterlassen.
    Eine BZ-Bestimmung ist Goldstandart und einfach durchzuführen. Ein EKG ist ebenfalls Standart. Und das Transportziel legt nicht ein Angehöriger fest. Der kann zwar Wünsche äussern, die man ja auch berücksichtigen kann, wenn mehrere Krankenhäuser in Betracht kommen. Ansonsten ist prinzipiell das nächste geeignete Haus anzufahren.
    Was mir an der Geschichte nicht ganz kar ist, ist die Tatsache, warum ein Rettungssanitäter verantworlich einen Notfallpatienten versorgt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Und was ist mit dem anderen Kollegen? Er wird ja kaum allein gefahren sein.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Und das Transportziel legt nicht ein Angehöriger fest. Der kann zwar Wünsche äussern, die man ja auch berücksichtigen kann, wenn mehrere Krankenhäuser in Betracht kommen. Ansonsten ist prinzipiell das nächste geeignete Haus anzufahren.
    Da wäre ich vorsichtig mit. In Deutschland gibt es eine freie Arzt- und somit Krankenhauswahl. Wenn man es ganz genau nimmt, entscheidet der Patient in welches Krankenhaus er möchte. Man kann ihm zwar die Beweggründe für ein anderes Krankenhaus darlegen und ihn überreden (zu 99,9 % funktioniert das in der Praxis auch), aber letztendlich trifft der Patient die Entscheidung. Dies geschieht ungeachtet etwaiger zusätzlich versursachter Kosten, welche der Patient zu tragen hat. (Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 76) Eine Möglichkeit dies zu umgehen wäre eine Einweisung unter vorübergehender "Entmündigung" (in NRW --> nach § 18 PsychKG Absatz 4 und 5) oder die Ingewahrsamname zum Selbstschutz (Polizeigesetz)

    Gruß
    Michael
    Geändert von Paramedic (27.03.2007 um 21:28 Uhr)

  4. #4
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    Moin moin,

    gegen eine freie Arztwahl ist nichts einzuwenden, wenn der Patient selbst dort hinfährt.
    Aber auf jedem Einweisungsschein steht "nächstes geeignetes Krankenhaus". Und genau da bringe ich die Patienten hin, besonders, wenn es sich um eine so absolute Notfallsituation wie eine Bewusstlosigkeit handelt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    habe das leider auch schon gemacht (Asche auf mein Haupt) motiviert durch einen HA RettAss , aber BZ , Atmung , RR , EKG , Puls ,Pupillenkontrolle gemacht war alles Normal nur der Patient war nicht erweckbar ergo: NEF

    Gruß Michael
    Geändert von Brandbatsch (28.03.2007 um 09:34 Uhr)
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  6. #6
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    was soll die jammerei?

    bewusstlose person ist in By eine ganz klare NA indikation.
    und das weiss jeder, der in By RTD fährt.
    also wird der NA nachgefordert und aus.
    nicht nachher gejammert.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  7. #7
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    Der betroffene Sanitäter kann froh sein, dass die Frau das "überlebt" hat. Wäre sie verstorben, wäre die Angklage wohl nicht so glimpflich ausgefallen, sondern eher in Richtung Totschlag gegangen.
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  8. #8
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    So, ich geh jetzt Heim und verklag meine Frau.
    Hat mich wieder nicht geweckt.

    Nachdem ihre Ausrede immer ist, ich war ja mal wieder Bewusstlos und sie selbst im Rettungsdienst war....

    Spaß beiseite:
    Das Urteil ist schon gerechtfertigt, wobei ich schon hart finde das er seinen Job los ist.
    Währe wahrscheinlich jetzt der zuverlässigste Notarztverständiger.
    Mann sollte auch als erfahrender Mitarbeiter eine zweite Chance bekommen.

    Gruß
    cockpit

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