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Thema: So schnell ist man arbeitslos

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    So, ich geh jetzt Heim und verklag meine Frau.
    Hat mich wieder nicht geweckt.

    Nachdem ihre Ausrede immer ist, ich war ja mal wieder Bewusstlos und sie selbst im Rettungsdienst war....

    Spaß beiseite:
    Das Urteil ist schon gerechtfertigt, wobei ich schon hart finde das er seinen Job los ist.
    Währe wahrscheinlich jetzt der zuverlässigste Notarztverständiger.
    Mann sollte auch als erfahrender Mitarbeiter eine zweite Chance bekommen.

    Gruß
    cockpit

  2. #2
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    Ich muss sagen das ich das ganze Übetrieben finde.

    Jeder mach Fehler, dafür gibts Abmahnungen!

    Der RS währe mit Sicherheit nicht verklagt worden, wenn der Sohn nicht Arzt währe. Ich denke die Initative geht ganz stark von dem Sohn aus, da er sich als Arzt übergangen fühlt und einen schuldigen sucht.

    Man muss heute im RD genau aufpassen was man macht. Vor Jahren hat der Automechaniker des ADAC noch Infusionen gelegt ohne 2-jährige Ausbildung. Heute macht der RS/RA eine fundierte Ausbildung und darf weniger als ne Krankenschwester/Arzthelferin, ist das Richtig?????
    Wenn man einem Patienten einen Zugang legt, muss man Angst haben vom NA oder Dr. im KH verklagt zu werden, weil sich einer gekränkt fühlt da er ja der Arzt ist und deswegen kein anderer diese Maßnahmen durchführen darf (Auch auf andere Maßnahmen übertragbar), und wenn ich einen Zugang legen muss ist es natürlich auch sofott NA-Pflichtig!

    Mittlerweile darf man nur noch Maßnahmen treffen, wenn man den NA / Arzt kennt und weis da kommt nichts. Egal ob er zum wohle oder unwohle des Patienten geht.

    Zum Fall: Ich hätte genauso gehandelt, wenn der Pat oder nächste Angehörige ein Wunschkrankenhaus nennt und dort hin möchte, fahre ich Ihn soweit es möglich ist auch dorthin => freie Arztwahl in der BRD. Da ja zu 99,99% klar war woher der Krampfanfall kam und sie diese öfter hatte, desweiteren wurde Sie in dem Wunschkrankenhaus behandelt und man kennt die gute Frau. In einem anderen Krankenhaus hätte das ganze Prozädere länger gedauert. So das ich behaupte egal wie weit der Fahrweg in diesem Fall war sie gleichschnell eine optimale Behandlung erhielt.

    EKG, BZ, usw gehören natürlich zu den Standarts, warum diese nicht erfüllt wurden kann ich nur drüber spekulieren. Das Fand ich war ein Fehler aber kein Grund diesem Mann zu Kündigen und zu verklagen.


    Über medizinische Hintergründe und Entscheidunhen im RD kann man nur spekulieren, jeder legt es sich so aus wie es Ihm gerade passt. Wobei das RD-Team vor Ort am besten die Situation schildern / einschätzen kann als ein Mediziner als Gutachter.

    Hab von Fällen gelesen und gehört, bei denen RS/RA notwendige Maßnahmen getroffen haben und NA´s hinterher diese Maßnahmen als unbegründet darlegten und es zu Disziplinarverfahren und Klagen kam.

    Fazit: Fehler wurden gemacht, Kündigung und Geldstrafe halte ich für übertrieben. Eine Mahnung hätte voll gereicht.

    Mfg
    Chris

  3. #3
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    ihr habt da sicher alle recht, das ändert nix daran, das hier in BY bewusstlosigkeit ganz klar eine NA indikation ist.
    und darum denke ich is es gegangen in erster linie, nicht um das ziel KH.
    das ist halt mal eine DV und daran haben wir uns zu halten.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  4. #4
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    Zitat Zitat von Chr881986
    Heute macht der RS/RA eine fundierte Ausbildung und darf weniger als ne Krankenschwester/Arzthelferin, ist das Richtig?????
    Ja! *lol*
    Zitat Zitat von Chr881986
    Wenn man einem Patienten einen Zugang legt, muss man Angst haben vom NA oder Dr. im KH verklagt zu werden, weil sich einer gekränkt fühlt da er ja der Arzt ist und deswegen kein anderer diese Maßnahmen durchführen darf
    Verklagen kann einen nur der Geschädigte, also derjenige, dem zum Beispiel ein Zugang gelegt wurde. Der Arzt KANN NICHT klagen, allerhöchstens ein Disziplinarverfahren anstrengen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
    zakdipps Gast
    Ich geb da auch den anderen recht , eine Anklage und Kündigung ist übertrieben.

    Aber da sieht man mal wieder das es Ärzte gibt die es nicht leiden können wenn sie übergangen werden. Der Rentner selbst hätte da nix gesagt , aber weil Sohn sagt der RA war böse , da musst du ihn verklagen.

    Irgendwann wirst noch verklagt wenn du bei ner Reanimation dem Patieten dir Rippen brichst

  6. #6
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    22.11.2005
    Beiträge
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    nicht vergessen !

    Verschiedene Parameter abfragen zB. "ist ein Angehöriger Ihrer Familie Mediziner oder Rechtsanwalt"

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Der Arzt KANN NICHT klagen, allerhöchstens ein Disziplinarverfahren anstrengen.
    "Äh" aber Anzeigen ?

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  8. #8
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    Auch nicht anzeigen!

  9. #9
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    3.360
    Davon abgesehen

    1. Warum war vor Ort kein Rettungsassistent?
    2. Warum hat die Leitstelle bei den Worten Krampf / bewusstlose Person keinen NA mitgeschickt ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2001
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Auch nicht anzeigen!
    Doch, anzeigen kann fast jeder jeden!

    anzeigen bedeutet ja nur, eine vermeintlich rechtswidrige tat zu melden (zur anzeige bringen).
    das ganze bei der pol und was der staatsanwalt dann draus macht ist seine sache, aber nachgegangen wird dem in jedem fall. alles was unser strafrecht so hergibt, kann ich zur anzeige bringen.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  11. #11
    Registriert seit
    11.12.2001
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    1.008
    Richtig ! Anzeige erstatten kann man in Strafangelegenheiten immer. Ich glaube, was Mr. Blaulicht meint ist die Privatklage nach §374 StPO. Aber das ist ein sehr spezieller Fall.

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