Ergebnis 1 bis 15 von 32

Thema: So schnell ist man arbeitslos

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Der Arzt KANN NICHT klagen, allerhöchstens ein Disziplinarverfahren anstrengen.
    "Äh" aber Anzeigen ?

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Auch nicht anzeigen!

  3. #3
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Davon abgesehen

    1. Warum war vor Ort kein Rettungsassistent?
    2. Warum hat die Leitstelle bei den Worten Krampf / bewusstlose Person keinen NA mitgeschickt ?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    773
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Auch nicht anzeigen!
    Doch, anzeigen kann fast jeder jeden!

    anzeigen bedeutet ja nur, eine vermeintlich rechtswidrige tat zu melden (zur anzeige bringen).
    das ganze bei der pol und was der staatsanwalt dann draus macht ist seine sache, aber nachgegangen wird dem in jedem fall. alles was unser strafrecht so hergibt, kann ich zur anzeige bringen.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  5. #5
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    1.008
    Richtig ! Anzeige erstatten kann man in Strafangelegenheiten immer. Ich glaube, was Mr. Blaulicht meint ist die Privatklage nach §374 StPO. Aber das ist ein sehr spezieller Fall.

  6. #6
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von Buebchen
    Richtig ! Anzeige erstatten kann man in Strafangelegenheiten immer. Ich glaube, was Mr. Blaulicht meint ist die Privatklage nach §374 StPO. Aber das ist ein sehr spezieller Fall.
    dann soll er das auch schreiben ;-)

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #7
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Ne, ich meinte das schon eher allgemein. Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
    So weit ich weiß, kann mich zwar jeder anezeigen, wenn ich einem Patienten einen Zugang lege. Aber nach einer Anzeige wird doch geprüft, ob überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden. Und - wie gesagt, mein Kenntnisstand - wenn diese Anzeige nicht vom Geschädigten selbst kommt, wird überhaupt nicht erst ermittelt, sondern der Anzeige nicht weiter nachgegangen. Es sei denn, es liegt ein öffentliches Interesse dran.

    Aber korrigiert mich ruhig, wenn ich mich irre.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Würde ein behandeldender Arzt eine Anzeige gegen einen RDler stellen, so würde er sich automatisch wegen Missachtung der Schweigepflicht strafbar machen. Ausnahme: Pat. befreit ihn von der Schweigepflicht.
    MfG

    brause

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •