Der betroffene Sanitäter kann froh sein, dass die Frau das "überlebt" hat. Wäre sie verstorben, wäre die Angklage wohl nicht so glimpflich ausgefallen, sondern eher in Richtung Totschlag gegangen.
Der betroffene Sanitäter kann froh sein, dass die Frau das "überlebt" hat. Wäre sie verstorben, wäre die Angklage wohl nicht so glimpflich ausgefallen, sondern eher in Richtung Totschlag gegangen.
Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...
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