Würde ein behandeldender Arzt eine Anzeige gegen einen RDler stellen, so würde er sich automatisch wegen Missachtung der Schweigepflicht strafbar machen. Ausnahme: Pat. befreit ihn von der Schweigepflicht.
Würde ein behandeldender Arzt eine Anzeige gegen einen RDler stellen, so würde er sich automatisch wegen Missachtung der Schweigepflicht strafbar machen. Ausnahme: Pat. befreit ihn von der Schweigepflicht.
MfG
brause
Moment der Sohn ist Arzt, aber nicht der behandlende Arzt..
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Neenee, im Moment geht es um missgünstige Notärzte, die sich beim Punktieren übergangen fühlen...
Die sind mir scheißegal.. wobei wir keinen Arzt weder in Aufnahme noch im NA Dienst haben den das interessiert.
Wichtig wäre der erste Prozess um endlich Rechtssicherheit zu bekommen ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Servus zusammen,
ich möchte hier einige Sachen klären, denn der Artikel ist nicht ganz korrekt.
Der betroffene Kollege ist Rettungsassistent und nicht RS, er war an diesem Tag mit einem RettSan auf einem RTW, sprich alleine verantwortlich für den Patienten.
Er kann froh sein, dass er nicht mehr bekommen hat, denn sein verhalten war höchst fehlerhaft. Er hat mehr falsch gemacht als in der Zeitung beschrieben wird. Genaueres möchte ich hier nicht sagen. Der Arzt in der Familie ist übrigens ein erfahrener Notfall- und Intensivmediziner mit starken Ambitionen zum Rettungsdienst.
Er ist jemand der sich sehr für RettAss / RettSan einsetzt und die Kompetenzen und Arbeitsweisen sehr gut kennt.
Der Rettungsdienst muss qualifizierte Arbeit leisten und sich richtig verhalten, das hat der Kollege leider nicht getan.
Abschließend möchte ich noch sagen dass in München Maßnahmen wie z.B. Zugang ohne Notarzt standart sind. Wenn du in München einen Pat. mit z.B. Z.n. Krampfanfall oder Cardia-Beschwerden ins KH fährst ohne Zugang bekommst du in der Notaufnahme anschiss warum da noch keine Viggo liegt. Aber einen Bewusstlosen ohne NA durch die ganze Stadt zu Transportieren geht selbst in München nicht :o)
In diesem sinne, schönen Tag……
Autsch :-(
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Hallo,
ist nicht Bewusstlosigkeit immer eine NA-Indikation?
Wenn das aus dem Artikel alle sstimmt, dann sehe ich hier ebenfalls einen ganz klaren Pflichtverstoß, der Entlassung und strafrechtliche Maßnahmen rechtfertigt.
Nur was mich wundert - wo war der 2. Mann und was für einen Ausbildungsstand hatte dieser? Evtl. wurde ja auch mal wieder die Bezeichnung RA und RS verwechselt.
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