Die sind mir scheißegal.. wobei wir keinen Arzt weder in Aufnahme noch im NA Dienst haben den das interessiert.
Wichtig wäre der erste Prozess um endlich Rechtssicherheit zu bekommen ...
Die sind mir scheißegal.. wobei wir keinen Arzt weder in Aufnahme noch im NA Dienst haben den das interessiert.
Wichtig wäre der erste Prozess um endlich Rechtssicherheit zu bekommen ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Servus zusammen,
ich möchte hier einige Sachen klären, denn der Artikel ist nicht ganz korrekt.
Der betroffene Kollege ist Rettungsassistent und nicht RS, er war an diesem Tag mit einem RettSan auf einem RTW, sprich alleine verantwortlich für den Patienten.
Er kann froh sein, dass er nicht mehr bekommen hat, denn sein verhalten war höchst fehlerhaft. Er hat mehr falsch gemacht als in der Zeitung beschrieben wird. Genaueres möchte ich hier nicht sagen. Der Arzt in der Familie ist übrigens ein erfahrener Notfall- und Intensivmediziner mit starken Ambitionen zum Rettungsdienst.
Er ist jemand der sich sehr für RettAss / RettSan einsetzt und die Kompetenzen und Arbeitsweisen sehr gut kennt.
Der Rettungsdienst muss qualifizierte Arbeit leisten und sich richtig verhalten, das hat der Kollege leider nicht getan.
Abschließend möchte ich noch sagen dass in München Maßnahmen wie z.B. Zugang ohne Notarzt standart sind. Wenn du in München einen Pat. mit z.B. Z.n. Krampfanfall oder Cardia-Beschwerden ins KH fährst ohne Zugang bekommst du in der Notaufnahme anschiss warum da noch keine Viggo liegt. Aber einen Bewusstlosen ohne NA durch die ganze Stadt zu Transportieren geht selbst in München nicht :o)
In diesem sinne, schönen Tag……
Autsch :-(
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Hallo,
ist nicht Bewusstlosigkeit immer eine NA-Indikation?
Wenn das aus dem Artikel alle sstimmt, dann sehe ich hier ebenfalls einen ganz klaren Pflichtverstoß, der Entlassung und strafrechtliche Maßnahmen rechtfertigt.
Nur was mich wundert - wo war der 2. Mann und was für einen Ausbildungsstand hatte dieser? Evtl. wurde ja auch mal wieder die Bezeichnung RA und RS verwechselt.
Les dir mal den Post von BOS2000 nochmal durch.Zitat von knutpotsdam
Ich glaub es hat bereits jmd angesprochen, aber warum hat die LST keinen NA alarmiert? Wenn es bekannt war, dass es sich um eine bewusstlose Prs handelt = NA Indikation (wie ja schon mehrfach angesprochen). Kann das auch net so ganz nachvollziehen, warum kein NA angefordert wurde (aber was weiß ich schon ;-)...).
Greetz
Benni
Ich kann leider nicht zu 100% sagen was es für ein Meldebild gewesen ist.
Ich glaube „Kollaps“ oder „Krampfanfall nur RTW“, in München gibt es das Meldebild Krampfanfall einmal mit NA (Status Ep) und ohne (Ep).
Ich kann aber sicher sagen, das es kein NA Meldebild wie Bewusstlos oder ACS gewesen ist.
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