Autsch :-(
Gruß Michael
Autsch :-(
Gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Hallo,
ist nicht Bewusstlosigkeit immer eine NA-Indikation?
Wenn das aus dem Artikel alle sstimmt, dann sehe ich hier ebenfalls einen ganz klaren Pflichtverstoß, der Entlassung und strafrechtliche Maßnahmen rechtfertigt.
Nur was mich wundert - wo war der 2. Mann und was für einen Ausbildungsstand hatte dieser? Evtl. wurde ja auch mal wieder die Bezeichnung RA und RS verwechselt.
Les dir mal den Post von BOS2000 nochmal durch.Zitat von knutpotsdam
Ich glaub es hat bereits jmd angesprochen, aber warum hat die LST keinen NA alarmiert? Wenn es bekannt war, dass es sich um eine bewusstlose Prs handelt = NA Indikation (wie ja schon mehrfach angesprochen). Kann das auch net so ganz nachvollziehen, warum kein NA angefordert wurde (aber was weiß ich schon ;-)...).
Greetz
Benni
Ich kann leider nicht zu 100% sagen was es für ein Meldebild gewesen ist.
Ich glaube „Kollaps“ oder „Krampfanfall nur RTW“, in München gibt es das Meldebild Krampfanfall einmal mit NA (Status Ep) und ohne (Ep).
Ich kann aber sicher sagen, das es kein NA Meldebild wie Bewusstlos oder ACS gewesen ist.
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