Soe infach ist es nicht!

Folgende Situation: Auf einer Strasse mit zwei Fahrspuren pro Richtung, baulich getrennt von der Gegenfahrbahn passiert ein Unfall. Betroffen ist ausschliesslich die rechte der zwei Fahrbahnen.
Absichern der Unfallstelle bedeutet also: Dichtmachen der rechten Fahrspur.
Durch die Arbeiten an den verunfallten Fahrzeugen ist es aber notwendig, des öfteren die linke Fahrspur zu betreten, zum Beispiel zum Vorbereiten von Spreitzer, Schere, oder Rettungsdienstmaterial wie Trage, Koffer etc.

In diesem Fall kann natürlich zur Eigensicherung die ganze Strasse gesperrt werden, auch wenn weder Polizei noch Straßenbauamt oder -wärterei schon vor Ort sind.
Es ist allerdings nicht erlaubt, bereits den Verkehr an der vporhergehenden Abfahrt von der Strasse abzuleiten, denn das wäre eine verkehrsführende Massnahme.

Gruß, Mr. Blaulicht