
Zitat von
Quattro-xls
persönliche Meinung:
Je nach fall zwecks eigensicherung zumachen
Rechtlich:
Feuerwehr darf nicht absperren wird aber geduldet
Und eine Gesetzes Lücke in Deutschland oder ??
Wieso Gesetzeslücke in Deutschland?
Ich denke das war schon Absicht das nicht jeder im Verkehr rumpfuschen darf, siehst ja, selbst die Polizei darf das nur bei Gefahr im Verzug und dadurch das nur in Bayern die StVO eingeschränkt wird darf auch nur in Bayern verkehrsleitmaßnahmen durchgeführt werden.
Das wenn eine Strasse gesperrt wird dies keine leitende Maßnahme ist, ist ein weit verbreiteter Irrglaube.
Hier kannst du dich nur auf einen rechtfertigenden Notstand berufen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.