Ergebnis 1 bis 15 von 36

Thema: Feuerwehr absperren Ja oder Nein ??

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Quattro-xls Gast
    Anderes Beispiel: Du bekommst die Meldung "Baum über Straße ausserorts" bei starkem Wind evtl. mit Unwetterwarnung.
    Einfachste Lösung: Straße komplett sperren, und zwar beidseitig (evtl noch Nachbarwehr alarmieren), Straßenmeisterei informieren zwecks dauerhafter Sperrung und warten, bis die orangenen da waren (Der Polizei ist die Sperrung mitzuteilen. Diese kümmert sich auch um die Freigabe der Straße). Der Forst wird dann bei Gelegenheit die Straße schnellstmöglich freiräumen.


    Dann will ich aus diesem Beispiel mal eine kleine Geschichte erzählen die wirklich war ist und bei dem Unwetter (Sturm) Passiert ist

    Eine Frau (im 8 Monat Schwanger) wollte eine Freundin besuchen diese wohnte aber weite über 200km weg sie machten sich trotz Unwetterwarnung durch den DWD und die Medien auf den weg.

    gegen Abend rief dann die im 8 Monat schwangere Frau ihre Freundin an einige Strassen seien schon gesperrt wegen Bäumen sie sei am punkt X die Freundin setzte sich ins Auto um zu helfen auf dem Nachhauseweg beider Frauen lagen ca 8km vor dem Ziel Bäume quer auf der Straße weiter kommen nicht möglich sie fuhren dann zurück um Unterschlupf bei einem bekannten zu finden aber in der Zwischenzeit lagen auch da Bäume quer auf der Strasse über Handy informierte sie ihren Vater in diesem Gespräch Kahm ein feuerwehr-auto vorbei was aber nur die Straße sperrte daraufhin fuhr der Vater mit Privat-Pkw und 2 Kettensägen in Richtung der Frauen auf dem weg sperrte ebenfalls ein Fahrzeug der Feuerwehr seinen weg ab und untersagte im die durchfahrt die Kameraden mussten sich einige Beschimpfungen anhören und ließen ihn dann doch losfahren der Vater schnitt die Strasse frei und ein durchfahren war wieder möglich beiden Frauen ist nichts passiert die Einsatzleitung entschied sich aber die Straßen zu Sperren in Absprache mit Forst weil als Bäume vielen und dies die Einsatzkräfte behinderte bzw. zu gefährlich war

  2. #2
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    263
    Also meines Wissens ist die Regelung in Bayern so dass die Feuerwehr zwar selbständig die Straße sperren darf wegen Eigensicherung usw.
    Eine Umleitung darf aber nur auf Weisung bzw. in Absprache mit der Polizei eigerichtet werden.

    So wird es zumindest bei uns gehandhabt, ob dann durch unsere Leute oder durch die Pol umgeleitet wird ist dann Situationsbedingt

  3. #3
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von hias
    Also meines Wissens ist die Regelung in Bayern so dass die Feuerwehr zwar selbständig die Straße sperren darf wegen Eigensicherung usw.
    Eine Umleitung darf aber nur auf Weisung bzw. in Absprache mit der Polizei eigerichtet werden.

    So wird es zumindest bei uns gehandhabt, ob dann durch unsere Leute oder durch die Pol umgeleitet wird ist dann Situationsbedingt
    Nö,
    du darfst als Feuerwehr in Bayern alles machen was auch die Pol laut StVO darf.
    du darfst den Verkehr sichern UND lenken.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841
    Meine Sicherheit geht vor, sonst kann ich ja nicht dem anderen helfen. Also Straße dicht machen, dann brauch ich am besten auch kein Personal dafür und wir sind auf der sicheren Seite.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  5. #5
    Quattro-xls Gast
    Das ist jetzt nicht Böse Gemeint aber in Bayern gibt es viele Regeln in der Feuerwehr usw die anders sind als z.b in NRW RLP HE usw.

    Bei uns sind viele sachen nicht erlaubt in Bayern schon.....

  6. #6
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Meine Sicherheit geht vor, sonst kann ich ja nicht dem anderen helfen. Also Straße dicht machen, dann brauch ich am besten auch kein Personal dafür und wir sind auf der sicheren Seite.
    Ja und?
    er wollte das rechtliche Wissen und rein rechtlich gesehen erfüllt was du da vorhast den Tatbestand der Nötigung und was das heißt sollte dir klar sein.
    Zusätzlich könnte auch der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr erfüllt sein.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Soe infach ist es nicht!

    Folgende Situation: Auf einer Strasse mit zwei Fahrspuren pro Richtung, baulich getrennt von der Gegenfahrbahn passiert ein Unfall. Betroffen ist ausschliesslich die rechte der zwei Fahrbahnen.
    Absichern der Unfallstelle bedeutet also: Dichtmachen der rechten Fahrspur.
    Durch die Arbeiten an den verunfallten Fahrzeugen ist es aber notwendig, des öfteren die linke Fahrspur zu betreten, zum Beispiel zum Vorbereiten von Spreitzer, Schere, oder Rettungsdienstmaterial wie Trage, Koffer etc.

    In diesem Fall kann natürlich zur Eigensicherung die ganze Strasse gesperrt werden, auch wenn weder Polizei noch Straßenbauamt oder -wärterei schon vor Ort sind.
    Es ist allerdings nicht erlaubt, bereits den Verkehr an der vporhergehenden Abfahrt von der Strasse abzuleiten, denn das wäre eine verkehrsführende Massnahme.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
    Registriert seit
    30.04.2005
    Beiträge
    604
    Wir dürfen im Ostwestfälischen, ne Strasse zum Eigenschutz sperren, aber nicht den Verkehr umleiten, oder Regeln!Das ist Aufgabe der Polizei,wenn wir es, doch machen sollten,und es passiert ein Unfall, würden wir ne Teilschuld bekommen,und Regress-Pflichtig werden, lt., Aussage unseres Wehrführer´s, und Ordnungsamtes.

    Was ich Persönlich total Hirnrissig finde:
    Wenn die Sperrung aufgehoben wird, sollen wir nur das rote Licht der Kelle ausmachen, und einfach an die Seite gehen, und den Verkehr sich selbst überlassen.
    Das bei einer Bundesstrasse, mit täglich bis zu 15.000 fzg.

  9. #9
    Quattro-xls Gast
    @firegirl

    Ja genau das ist ja auch die frage Eigensicherung klar absperren aber ist das erlaubt ich würde es ja genauso machen.

    Aber ich habe grade mit der Polizei gesprochen die sagen selbst die Polizei darf nur absperren wenn Gefahr im Vollzug ist.

    Es ist wieder so eine Lücke im Gesetz weil Feuerwehr und Polizei andere Vorgaben haben es wird geduldet aber Rechtlich dürfen wir es nicht der richtige Ansprechpartner sei aber die Straßenmeisterei sie dürften dies tun.......

  10. #10
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von Quattro-xls
    Aber ich habe grade mit der Polizei gesprochen die sagen selbst die Polizei darf nur absperren wenn Gefahr im Vollzug ist.

    Es ist wieder so eine Lücke im Gesetz weil Feuerwehr und Polizei andere Vorgaben haben es wird geduldet aber Rechtlich dürfen wir es nicht der richtige Ansprechpartner sei aber die Straßenmeisterei sie dürften dies tun.......
    Da hat der Polzist auch recht, in erster Linie ist immer der Strassenbaulastträger für die Sperrung verantwortlich und nur dieser kann rechtlich die Strasse nach einer Sperrung auch wieder freigeben, deswegen werden bei einer Ölspur auch immer die Strassenmeisterei kommen.
    Dadurch das du aber bei einem VU grad nachts oder am Wochenende es dauert bis die Strassenmeisterei kommt darf die Polizei immer und in Bayern eben die Feuerwehr erstmal die Strasse sperren bzw den Verkehr leiten, bis die Strassenmeisterei kommt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •