Zitat Zitat von firegirl71
Weiß nicht, ob ich falsch damit liege, aber soweit ich das weiß, darf die FW keine verkehrsregelnden Massnahmen durchführen.
Aber eine Strasse dichtmachen, zwecks Eigensicherung darf man.
Allerdings sie wieder öffnen darf nur die Polizei.
Oder lieg ich da falsch??
In RLP ist die Gesetzeslage genau so, wie du sie eben geschildert hast.

Na ja, Saarland ist da ja auch net sooo weit weg ;-)