Moin moin,
prinzipiell dürfen Feuerwehren keine verkehrsführenden Maßnahmen durchführen. Ausnahme ist hier Bayern. Dort darf man das wohl.
Allerdings gilt auch folgendes: Wenn sich der VU über die ganze Strassenbreite erstreckt, wirst Du - zur Sicherung der Unfallstelle nicht um eine Vollsperrung rumkommen.
Man muss halt immer die Sicherheit der Betroffenen und die eigene Sicherheit im Blick haben.
Gruß, Mr. Blaulicht