Zitat Zitat von Alex22
Das wenn eine Strasse gesperrt wird dies keine leitende Maßnahme ist, ist ein weit verbreiteter Irrglaube.
Hier kannst du dich nur auf einen rechtfertigenden Notstand berufen.
Genau das meinte ich ja: Wenn die die Starsse kurz vor dem Unfall wegen Eigenschutz zumachst, ist das zwar ebenfalls eine gerechtfertigte Maßnahme, wenn Du sie allerdings bereits bei der am nächsten zurückliegenden Abfahrt sperrst, um die Leute zum Verlassen der Strasse zu bringen, ist das nicht gerechtfertigt.

Dass jede Maßnahme, bei der einem Autofahrer verboten wird, eine ansonsten freie Fahrspur zu benutzen, eine Verkehrsleitung ist, muss schon klar sein.

Gruß, Mr. Blaulicht