
Zitat von
Quattro-xls
Aber ich habe grade mit der Polizei gesprochen die sagen selbst die Polizei darf nur absperren wenn Gefahr im Vollzug ist.
Es ist wieder so eine Lücke im Gesetz weil Feuerwehr und Polizei andere Vorgaben haben es wird geduldet aber Rechtlich dürfen wir es nicht der richtige Ansprechpartner sei aber die Straßenmeisterei sie dürften dies tun.......
Da hat der Polzist auch recht, in erster Linie ist immer der Strassenbaulastträger für die Sperrung verantwortlich und nur dieser kann rechtlich die Strasse nach einer Sperrung auch wieder freigeben, deswegen werden bei einer Ölspur auch immer die Strassenmeisterei kommen.
Dadurch das du aber bei einem VU grad nachts oder am Wochenende es dauert bis die Strassenmeisterei kommt darf die Polizei immer und in Bayern eben die Feuerwehr erstmal die Strasse sperren bzw den Verkehr leiten, bis die Strassenmeisterei kommt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.