Wir dürfen im Ostwestfälischen, ne Strasse zum Eigenschutz sperren, aber nicht den Verkehr umleiten, oder Regeln!Das ist Aufgabe der Polizei,wenn wir es, doch machen sollten,und es passiert ein Unfall, würden wir ne Teilschuld bekommen,und Regress-Pflichtig werden, lt., Aussage unseres Wehrführer´s, und Ordnungsamtes.
Was ich Persönlich total Hirnrissig finde:
Wenn die Sperrung aufgehoben wird, sollen wir nur das rote Licht der Kelle ausmachen, und einfach an die Seite gehen, und den Verkehr sich selbst überlassen.
Das bei einer Bundesstrasse, mit täglich bis zu 15.000 fzg.