Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
Außer auf dem komplett platten Land kann man/frau auch selten die Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus ausnutzen. In meiner Stadt mit ca 30k Einwohner kann man sogar nachts kaum schneller wie die erlaubten 50 fahren, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmer zu nötigen oder zu gefährden. Das gleiche gilt für die Kreuzungen mit Ampelschaltungen oder wo man nicht Vorfahrsberechtigt ist. Der dadurch entstehende Zeitvorsprung ist so minimal, daß er sich gegenüber den Gefährdungen der anderen Verkehrsteilnehmer nicht aufrechnet.
Der VErkehr wird immer dichter, und so müssen auch die FFW-ler sich daran gewöhnen, daß es für sie immer schwieriger wird, zum Gerätehaus zu kommen.
Nun sind, wie bereits etliche Male erwähnt, Geschwindigkeitsübertretungen und Vorfahrtsfragen an Kreuzungen aber nur eine Teilmenge dessen, was unter "Sonderrechte" fällt. Die StVO besteht aus wesentlich mehr Regelungen, etliche davon übertrete ich zum Beispiel auch regelmäßig, wenn ich mit dem Rad zum Einsatz fahre. Insofern ist ein generelles "Verbot" der Inanspruchnahme von Sonderrechten m. M. n. durchaus problematisch.

Leider haben mit dieser begrifflichen Differenzierung nicht nur die Mehrheit der FA, sondern auch Landesfeuerwehrschulen und Innenministerien ein Problem, so dass weiterhin Sonderrechte gleich Geschwindigkeitsübertretung und rote Ampel ist. :-(((