Zitat Zitat von noelte Beitrag anzeigen
Ein Richter kann das wohl !

Es kommt auf den Einzelfall an. Eine Notstandshandlung setzt sich über verfügte Verwaltungsvorschriften etc. immer hinweg. Daher kann ein Richter nach Prüfung
immer auch anders urteilen.
Sicher kann der Richter sich auf 16 OwiG berufen, daß hat aber dann nichts mehr mit SoRe nach der StVO zu tun.

Zitat Zitat von noelte Beitrag anzeigen
Bedeutet, immer gemütlich mit 50km zum Stützpunkt
fahren, auch wenn ein Hochhaus in Flammen steht???
Ganz genau.