Tach !
Gerade im www gefunden:
Sehr schöne und fachlich korrekte Zusammenfassung zum Thema Sonderrechte im Privat-PKW für Feuerwehr-Einsatzkräfte.
Inkl. Stellungnahmen aus den verschiedenen Landesbehörden:
Link:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...-pdyV7Ske1IBAw
Autor: Dr. Gerhard Nadler, Justiziar, München
Ist zwar schon 10 Jahre alt, aber zumindest mir bisher nicht bekannt gewesen.
Und die Gesetztesgrundlage (§35StVO) hat sich seit dem nichts geändert.
Gruß
Bastel