Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
Ergebnis 1 bis 15 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    07.02.2010
    Beiträge
    4

    Sonderrechte - Privat-PKW

    Sonderrechte können nicht nur vom Besitzer eines Privat-PKW in Anspruch genommen werden, sondern u.a auch von Motorrädern und im Extremfall auch von Fahrern ohne Führerschein.
    Vorraussetzung, Menschenleben sind in Gefahr. Siehe hierzu auch die Ausführungen von "Pflonk"
    Immer wird ein ordentliches Gericht entscheiden(nach der Tat!) ob die eingesetzten Mittel (Blaulicht Sondersignal, Geschwindigkeit usw) gerechtfertigt waren, um Menschenleben zu retten. Auch wenn diese ohne ausdrückliche Genehmigung eingesetzt wurden.

    Im schlimmsten Fall kann sogar ein nicht abgeschlossener Polizeiwagen oder RTW "entwendet" und zur Rettung eingesetzt werden !

    Die Ausrüstung von Privatfahrzeugen mit Blaulicht oder Sondersignal sind daher in aller Regel grundsätzlich zu versagen. Der Gesetzgeber wird auch in Zukunft in begründeten Fällen Ausnahmen durch die hier bereits näher bezeichneten Ämter und Behörden zulassen.
    Durch neue Erkenntnisse im Rettungswesen werden immer alle Maßnahmen geprüft und von Fall zu Fall angepaßt werden.

    Bedeutet, es kommt immer auf eine ausführliche und durch Beweise untermauerte Aussage vor Gericht an, wie die "Tat" begründet wird.

    "Auf hoher See und vor Gericht ist man immer in Gottes Hand"

    Wer also nicht genehmigte Dinge zur Rettung von Menschenleben einsetzt, wird in der Regel immer erst nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren durch Urteil erfahren ob er hierzu befugt war oder nicht.

    Diese sogenannten Jedermannsrechte wie z.B. auch Notwehr- oder Notstandsrechte
    sind ein wichtiger Baustein in unserer demokratischen Rechtssprechung.

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von noelte Beitrag anzeigen
    Im schlimmsten Fall kann sogar ein nicht abgeschlossener Polizeiwagen oder RTW "entwendet" und zur Rettung eingesetzt werden !
    Das halte ich nun wirklich für eine sehr gewagte Aussage, da ein nicht abgeschlossener RTW im Normalfall bereits in einem Notfalleinsatz ist. Und ein konkretes Menschenleben für eine mutmaßlichen Gefahrensituation zu risikeren, wird auch vor Gericht keinen Bestand haben.

    Zu den anderen Punkten lässt sich nur sagen, dass dies relativ wenig mit der StVO zu tun hat, sondern letztendlich unter den §34 StGB fallen. Dabei sei aber darauf hingewiesen, dass sich damit wirklich nur im Ausnahmefall eine Notsituation begründen lässt. Eine Sonderrechtsfahrt mit einem geklauten PKW dürfte auf keinen Fall darunter fallen. Auch Fahren ohne Führerschein oder unter Alkoholeinfluss dürfte in der Regel damit nicht erlaubt sein.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Registriert seit
    07.02.2010
    Beiträge
    4

    Sonderrechte - Privat-PKW

    Ich gebe dir recht, es sind wohl drastische Beispiele, aber alles schon vorgekommen.

    Kern meiner Aussage bleibt aber, Blaulich und Sondersignal am Privat-PKW nein,
    Fahrten ohne Genehmigung im Rahmen unserer Rechtsprechung durchaus möglich.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •