Hallo,
Zitat:
17 BOS Funkrichtlinie
......
(3) Fahrzeugfunkanlagen dürfen nur in Dienstfahrzeugen der Berechtigten nach § 4 betrieben werden. Handsprechfunkanlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags an Angehörige der Behörde oder Organisation ausgegeben und betrieben werden.
Ein Dienstfahrzeug ist jedes Fahrzeug, welches zum Ausüben der Aufgaben benötigt wird, sei es rot, grün, blau oder lilaritzgedibbeld. Es kommt auf die Funktion des Einzelnen an. Das gilt für KFI/KBM genauso, wie für den FirstResponder oder den Fernmelder der IuK, jedoch immer nur in Einsatz- oder Übungssituationen.
@ZickZack: Ich hab 1999 die AFuK I gemacht, w.h. dass ich mich mit der ganzen neuen Kacke nicht ausseinandersetzen muss.
Gruß,
fwmorpheus
Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
Denken, drücken, (warten), sprechen!