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Thema: Scanner betreiben legal mit AFu-Zeugnis?

  1. #16
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    Zitat Zitat von Ebi
    Antwort ja... seit 1987.
    Aber du solltest dir mal die Bestimmungen, die auf deiner Urkunde sind durchlesen..
    e.
    Das hab ich in der Afuv gefunden

    Werden Störungen bei Primärfunkdiensten
    auch in benachbarten Frequenzbereichen verursacht, ist der Betrieb einzustellen.

    Damit du dies feststellen kannst. Benötigst du evtl Scanner

    Und das kannst auch mal durchlesen:
    AFuV 2005 § 16 Technische und betriebliche Rahmenbedingungen für Amateurfunkstellen

  2. #17
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    Wir wollen uns ja jetzt hier nicht streiten, aber Fakt ist nunmal dass du auch als Funkamateur mit einem Scanner nicht auf geschützten Frequenzbereichen hören darfst.
    Die Primärfunkdienste werden, wenn sie gestört werden schon auf dich zukommen, sei es selbst oder mit der BNetzA.
    Und die werden dir dann sagen, dass du den Betrieb eizustellen hast.

    Interessant ist eher der §17 AFuG:

    Störungen und Maßnahmen bei Störungen
    (1) Die Regulierungsbehörde kann zur Ermittlung und zur Untersuchung von Störungsursachen oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen den Betreiber einer Amateurfunkstelle zur Mitwirkung verpflichten. Hierbei kann sie insbesondere verlangen, dass der Funkamateur Angaben über den Betrieb der Amateurfunkstelle in schriftlicher Form festhält und vorlegt und dass der Funkamateur bei der Störungsuntersuchung Testaussendungen durchführt, die eine messtechnische Auswertung der Störszenarien ermöglichen.
    ---
    Und eine Überprüfung mit einem Scanner ist nun mal keine messtechnische Auswertung.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

  3. #18
    Albert Gast
    Wenn die RegTP bzw. BNetzAg erstmal wegen den Störungen anrückt, dann darf der Verursacher aber auch alle Kosten tragen. Insofern würde ich "Notfunk BaWü" Recht geben, dass ein abscannen von BOS-Frequenzen zum Auffinden von selbst verursachten Störungen absolut legitim ist.

  4. #19
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    Klar logisch. Aber es hilft oft schon in vielen Fällen z.B. Der Polizei gegenüber wenn Du einen Scanner im Auto hast dies zu Begründen Du bist Funkamateur habe selbstbau TRX und bevor ich irgendwelche Störungen im Portabel oder Mobilbetrieb mache höre ich auf diversen Frequenzen nach Störungen. Da aber nicht alle Polizisten Funkamateure sind haben die auch dementsprechend keine weitere Aussagen dazu. Ich hab z.B. 4m Funk im Kfz da ich First Responder bei der örtlichen Feuerwehr bin. Hab auch schon neben einer Polizeistreife gestanden mit 4m BOS laufen und die haben dazu nix gesagt.
    Wir bekommen ja auch gelernt, das man ein Hfg nicht an der Gummiwendelantenne tragen soll. Aber schau Dir mal die Geräte der HiOrgs an. Antenne krumm halb abgerissen und dann wundern sich die Leut warum es nicht funktioniert. Ich beschaffe fast in regelmässigen Abständen für unsere Feuerwehr in der ich tätig bin Gummiwendelantennen, da diese fast regelmäßig hinüber sind

  5. #20
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    Du,
    das entscheide nicht ich, sondern im gegebenen Fall dann ein Richter.
    Ich habe nur die Meinung des vorher angegebenn Gerichts hier gepostet.
    Was jeder selbst macht, ist seine Sache.
    e.
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    Adolph von Knigge

  6. #21
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    Nachhak....
    als First Responder ein 4m Funkgerät im Privat PKW ???
    Seltsam seltsam......
    :-)
    e.
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    Adolph von Knigge

  7. #22
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    Ja so ist es. Da unser momentaner Wehrleiter dagegen ist, daß wir unser Feuerwehrfahrzeug nutzen, hat halt unser Bürgermeister in der hinsicht entschieden, das wir 4m Geräte im privat Fahrzeug haben, damit wir dem anfahrenden RTW und oder NEF weitere Info´s über den Patienten via Funk mitteilen können

  8. #23
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    Zitat Zitat von Notfunk BaWü
    Ja so ist es. Da unser momentaner Wehrleiter dagegen ist, daß wir unser Feuerwehrfahrzeug nutzen, hat halt unser Bürgermeister in der hinsicht entschieden, das wir 4m Geräte im privat Fahrzeug haben, damit wir dem anfahrenden RTW und oder NEF weitere Info´s über den Patienten via Funk mitteilen können
    Muss sowas nicht das IM entscheiden? Bürgermeister hat da eigentlich nicht viel zu sagen...

  9. #24
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    Jetzt werf ich mich aber weg....
    Der Bürgermeister hat in dieser Sache keinerlei Entscheidungsgewalt.
    Genehmigen müsste das der zuständige RP bzw das zuständige Landesinnenministerium.
    e.
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    Adolph von Knigge

  10. #25
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Muss sowas nicht das IM entscheiden? Bürgermeister hat da eigentlich nicht viel zu sagen...
    Wir haben Anmeldungen für Mobilfunkgeräte der nömL ausgefüllt und die Geräte genehmigt bekommen

  11. #26
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    Ja, im Feuerwehrfahrzeug, aber niemals im Privat PKW....

    Nochmal zum Thema schlechtmachen :-)
    Ich bin auch für den Notfunk im Amateurfunk.
    Aber:
    Funkamateure die dann noch mit ihren privaten Funkgeräten kommen, sei es AFU (die im BOS Bereich arbeiten) oder mit eigenen BOS Geräten, die sind mir ein Greul.
    Und ich würde alles dransetzen, dass sie dies nur ein einziges mal machen´könnten, denn danach hätten sie keine mehr.
    Meine Meinung.
    e.
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    Adolph von Knigge

  12. #27
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    Unsere stellvertrende Kreisbrandmeister haben auch Privatfahrzeuge . Die dürften ebenfalls keine 4m Geräte im Privat Kfz haben. Genauso wenig wie SoSi. Da es Privatfahrzeuge sind und nicht dem Kreis gehören. Aber bei unseren stellv KBM´s wird dieses auch Gedulded.Ausserdem besitze ich ein Motorola MTS 2013 BOS 4m Variante.

  13. #28
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    @NotfunkBaWÜ,
    da du vorhin mit Gesetzestext gekommen bist hier noch einer:

    §17 BOS Funkrichtlinie
    ......
    (3) Fahrzeugfunkanlagen dürfen nur in Dienstfahrzeugen der Berechtigten nach § 4 betrieben werden. Handsprechfunkanlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags an Angehörige der Behörde oder Organisation ausgegeben und betrieben werden.
    (4) Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, abweichend von Absatz (3), Fahrzeugfunkanlagen in anderen Fahrzeugen zu betreiben (z.B. im Privat-Kfz) oder Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
    ...
    Betrifft ja auch 4m Handfunkgeräte..

    Soviel dazu, der Bürgermeister hat da nichts zu bestimmen oder zu genehmigen.
    e.
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    Adolph von Knigge

  14. #29
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    ich hab nur geschrieben, das wir Anmeldung des nömL ausgestellt haben dies weggeschickt haben und das Gerät genehmigt wurde. Das mit dem Gesteztes TextAuszug ist mir schon klar . Den kenne ich auch. Aber es ist halt mal so bei uns das es "geduldet" wird.
    Kennst Du jemanden aus Hessen die im Notfunk aktiv sind??

  15. #30
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    Zitat Zitat von Notfunk BaWü
    Kennst Du jemanden aus Hessen die im Notfunk aktiv sind??
    Ja, die ZDF Gruppe.
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    Adolph von Knigge

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