Wir wollen uns ja jetzt hier nicht streiten, aber Fakt ist nunmal dass du auch als Funkamateur mit einem Scanner nicht auf geschützten Frequenzbereichen hören darfst.
Die Primärfunkdienste werden, wenn sie gestört werden schon auf dich zukommen, sei es selbst oder mit der BNetzA.
Und die werden dir dann sagen, dass du den Betrieb eizustellen hast.
Interessant ist eher der §17 AFuG:
Störungen und Maßnahmen bei Störungen
(1) Die Regulierungsbehörde kann zur Ermittlung und zur Untersuchung von Störungsursachen oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen den Betreiber einer Amateurfunkstelle zur Mitwirkung verpflichten. Hierbei kann sie insbesondere verlangen, dass der Funkamateur Angaben über den Betrieb der Amateurfunkstelle in schriftlicher Form festhält und vorlegt und dass der Funkamateur bei der Störungsuntersuchung Testaussendungen durchführt, die eine messtechnische Auswertung der Störszenarien ermöglichen.
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Und eine Überprüfung mit einem Scanner ist nun mal keine messtechnische Auswertung.
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge