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Thema: Scanner betreiben legal mit AFu-Zeugnis?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Andere Frage.
    Bist Du Funkamateur?
    Wenn ja solltest Du wissen das man die evtl störbaren Frequenzen die durch einen Selbstbau TRX gestört werden könnten abhören soll. So hab ichs mal gelernt.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Notfunk BaWü
    Andere Frage.
    Bist Du Funkamateur?
    Wenn ja solltest Du wissen das man die evtl störbaren Frequenzen die durch einen Selbstbau TRX gestört werden könnten abhören soll. So hab ichs mal gelernt.
    Antwort ja... seit 1987.
    Aber du solltest dir mal die Bestimmungen, die auf deiner Urkunde sind durchlesen..
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #3
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    Zitat Zitat von Ebi
    Antwort ja... seit 1987.
    Aber du solltest dir mal die Bestimmungen, die auf deiner Urkunde sind durchlesen..
    e.
    Das hab ich in der Afuv gefunden

    Werden Störungen bei Primärfunkdiensten
    auch in benachbarten Frequenzbereichen verursacht, ist der Betrieb einzustellen.

    Damit du dies feststellen kannst. Benötigst du evtl Scanner

    Und das kannst auch mal durchlesen:
    AFuV 2005 § 16 Technische und betriebliche Rahmenbedingungen für Amateurfunkstellen

  4. #4
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    Wir wollen uns ja jetzt hier nicht streiten, aber Fakt ist nunmal dass du auch als Funkamateur mit einem Scanner nicht auf geschützten Frequenzbereichen hören darfst.
    Die Primärfunkdienste werden, wenn sie gestört werden schon auf dich zukommen, sei es selbst oder mit der BNetzA.
    Und die werden dir dann sagen, dass du den Betrieb eizustellen hast.

    Interessant ist eher der §17 AFuG:

    Störungen und Maßnahmen bei Störungen
    (1) Die Regulierungsbehörde kann zur Ermittlung und zur Untersuchung von Störungsursachen oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen den Betreiber einer Amateurfunkstelle zur Mitwirkung verpflichten. Hierbei kann sie insbesondere verlangen, dass der Funkamateur Angaben über den Betrieb der Amateurfunkstelle in schriftlicher Form festhält und vorlegt und dass der Funkamateur bei der Störungsuntersuchung Testaussendungen durchführt, die eine messtechnische Auswertung der Störszenarien ermöglichen.
    ---
    Und eine Überprüfung mit einem Scanner ist nun mal keine messtechnische Auswertung.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

  5. #5
    Albert Gast
    Wenn die RegTP bzw. BNetzAg erstmal wegen den Störungen anrückt, dann darf der Verursacher aber auch alle Kosten tragen. Insofern würde ich "Notfunk BaWü" Recht geben, dass ein abscannen von BOS-Frequenzen zum Auffinden von selbst verursachten Störungen absolut legitim ist.

  6. #6
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    Du,
    das entscheide nicht ich, sondern im gegebenen Fall dann ein Richter.
    Ich habe nur die Meinung des vorher angegebenn Gerichts hier gepostet.
    Was jeder selbst macht, ist seine Sache.
    e.
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    Adolph von Knigge

  7. #7
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    Nachhak....
    als First Responder ein 4m Funkgerät im Privat PKW ???
    Seltsam seltsam......
    :-)
    e.
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    Adolph von Knigge

  8. #8
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    Klar logisch. Aber es hilft oft schon in vielen Fällen z.B. Der Polizei gegenüber wenn Du einen Scanner im Auto hast dies zu Begründen Du bist Funkamateur habe selbstbau TRX und bevor ich irgendwelche Störungen im Portabel oder Mobilbetrieb mache höre ich auf diversen Frequenzen nach Störungen. Da aber nicht alle Polizisten Funkamateure sind haben die auch dementsprechend keine weitere Aussagen dazu. Ich hab z.B. 4m Funk im Kfz da ich First Responder bei der örtlichen Feuerwehr bin. Hab auch schon neben einer Polizeistreife gestanden mit 4m BOS laufen und die haben dazu nix gesagt.
    Wir bekommen ja auch gelernt, das man ein Hfg nicht an der Gummiwendelantenne tragen soll. Aber schau Dir mal die Geräte der HiOrgs an. Antenne krumm halb abgerissen und dann wundern sich die Leut warum es nicht funktioniert. Ich beschaffe fast in regelmässigen Abständen für unsere Feuerwehr in der ich tätig bin Gummiwendelantennen, da diese fast regelmäßig hinüber sind

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