Wenn die RegTP bzw. BNetzAg erstmal wegen den Störungen anrückt, dann darf der Verursacher aber auch alle Kosten tragen. Insofern würde ich "Notfunk BaWü" Recht geben, dass ein abscannen von BOS-Frequenzen zum Auffinden von selbst verursachten Störungen absolut legitim ist.




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