Jetzt werf ich mich aber weg....
Der Bürgermeister hat in dieser Sache keinerlei Entscheidungsgewalt.
Genehmigen müsste das der zuständige RP bzw das zuständige Landesinnenministerium.
e.
Jetzt werf ich mich aber weg....
Der Bürgermeister hat in dieser Sache keinerlei Entscheidungsgewalt.
Genehmigen müsste das der zuständige RP bzw das zuständige Landesinnenministerium.
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
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