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Thema: Scanner betreiben legal mit AFu-Zeugnis?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @NotfunkBaWÜ,
    da du vorhin mit Gesetzestext gekommen bist hier noch einer:

    §17 BOS Funkrichtlinie
    ......
    (3) Fahrzeugfunkanlagen dürfen nur in Dienstfahrzeugen der Berechtigten nach § 4 betrieben werden. Handsprechfunkanlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags an Angehörige der Behörde oder Organisation ausgegeben und betrieben werden.
    (4) Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, abweichend von Absatz (3), Fahrzeugfunkanlagen in anderen Fahrzeugen zu betreiben (z.B. im Privat-Kfz) oder Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
    ...
    Betrifft ja auch 4m Handfunkgeräte..

    Soviel dazu, der Bürgermeister hat da nichts zu bestimmen oder zu genehmigen.
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
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    ich hab nur geschrieben, das wir Anmeldung des nömL ausgestellt haben dies weggeschickt haben und das Gerät genehmigt wurde. Das mit dem Gesteztes TextAuszug ist mir schon klar . Den kenne ich auch. Aber es ist halt mal so bei uns das es "geduldet" wird.
    Kennst Du jemanden aus Hessen die im Notfunk aktiv sind??

  3. #3
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    Zitat Zitat von Notfunk BaWü
    Kennst Du jemanden aus Hessen die im Notfunk aktiv sind??
    Ja, die ZDF Gruppe.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  4. #4
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    will ja net wissen, welchen Kanal Du da primär geschaltet hast, wenn KEIN HvO-Einsatz ist.

    Finde das ziemlich mutig..

    Hast Du das Gerät selbst gekauft?

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fernmeldedienst
    will ja net wissen, welchen Kanal Du da primär geschaltet hast, wenn KEIN HvO-Einsatz ist.

    Finde das ziemlich mutig..

    Hast Du das Gerät selbst gekauft?
    Gerät habe ich über die Feuerwehr besorgt
    Wenn kein HVO Einsatz ist, dann ist das Gerät aus.

  6. #6
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    Ich sag nur :

    Nehmt es einfach hin das es so ist. Es gibt Dinge auf der Welt die nicht sein sollen aber trotzdem gibt.

  7. #7
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    Hallo!

    Ich hab mir gestern auch noch schnell die Klasse 3 bzw. Klasse E in Köln gekrallt! :-)
    Die Prüfung war ein Witz. Die Fragen kamen 1:1 aus dem alten Fragenkatalog dran. Ich brauchte nicht mal einen Taschenrechner weil die sogar die Werte aus dem Fragenkatalog genommen haben und die kann man spätestens beim dritten mal Übungsrechnen auswendig. Rufzeichen konnte ich mir auch schon aussuchen. Zeugnis konnte ich direkt mitnehmen aber der Lappen mit dem Rufzeichen muss aus Saarbrücken zugeschickt werden.

    Bin mal gespannt ob hier im Forum noch mehr Leute sind, die die Gunst der Stunde genutzt haben und noch schnell vor dem Wechsel der Prüfungsordnung den Schein geholt haben.

    Viele Grüsse

    ZickZack
    Das grösste Technik-Forum für Rundumleuchten und Sondersignalanlagen! Schaut mal vorbei!
    http://www.sondersignalanlagen.com

  8. #8
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    Hallo,

    Zitat:

    17 BOS Funkrichtlinie
    ......
    (3) Fahrzeugfunkanlagen dürfen nur in Dienstfahrzeugen der Berechtigten nach § 4 betrieben werden. Handsprechfunkanlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags an Angehörige der Behörde oder Organisation ausgegeben und betrieben werden.

    Ein Dienstfahrzeug ist jedes Fahrzeug, welches zum Ausüben der Aufgaben benötigt wird, sei es rot, grün, blau oder lilaritzgedibbeld. Es kommt auf die Funktion des Einzelnen an. Das gilt für KFI/KBM genauso, wie für den FirstResponder oder den Fernmelder der IuK, jedoch immer nur in Einsatz- oder Übungssituationen.

    @ZickZack: Ich hab 1999 die AFuK I gemacht, w.h. dass ich mich mit der ganzen neuen Kacke nicht ausseinandersetzen muss.

    Gruß,
    fwmorpheus
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  9. #9
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    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Ein Dienstfahrzeug ist jedes Fahrzeug, welches zum Ausüben der Aufgaben benötigt wird, sei es rot, grün, blau oder lilaritzgedibbeld.
    Es kommt auf die Funktion des Einzelnen an. Das gilt für KFI/KBM genauso, wie für den FirstResponder oder den Fernmelder der IuK, jedoch immer nur in Einsatz- oder Übungssituationen.
    Gruß,
    fwmorpheus
    @fwmorpheus
    hättest auch weiterlesen müssen:
    --
    (4) Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, abweichend von Absatz (3), Fahrzeugfunkanlagen in anderen Fahrzeugen zu betreiben (z.B. im Privat-Kfz) oder Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
    ---
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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