Gerät habe ich über die Feuerwehr besorgtZitat von Fernmeldedienst
Wenn kein HVO Einsatz ist, dann ist das Gerät aus.
Gerät habe ich über die Feuerwehr besorgtZitat von Fernmeldedienst
Wenn kein HVO Einsatz ist, dann ist das Gerät aus.
Ich sag nur :
Nehmt es einfach hin das es so ist. Es gibt Dinge auf der Welt die nicht sein sollen aber trotzdem gibt.
Hallo!
Ich hab mir gestern auch noch schnell die Klasse 3 bzw. Klasse E in Köln gekrallt! :-)
Die Prüfung war ein Witz. Die Fragen kamen 1:1 aus dem alten Fragenkatalog dran. Ich brauchte nicht mal einen Taschenrechner weil die sogar die Werte aus dem Fragenkatalog genommen haben und die kann man spätestens beim dritten mal Übungsrechnen auswendig. Rufzeichen konnte ich mir auch schon aussuchen. Zeugnis konnte ich direkt mitnehmen aber der Lappen mit dem Rufzeichen muss aus Saarbrücken zugeschickt werden.
Bin mal gespannt ob hier im Forum noch mehr Leute sind, die die Gunst der Stunde genutzt haben und noch schnell vor dem Wechsel der Prüfungsordnung den Schein geholt haben.
Viele Grüsse
ZickZack
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Hallo,
Zitat:
17 BOS Funkrichtlinie
......
(3) Fahrzeugfunkanlagen dürfen nur in Dienstfahrzeugen der Berechtigten nach § 4 betrieben werden. Handsprechfunkanlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags an Angehörige der Behörde oder Organisation ausgegeben und betrieben werden.
Ein Dienstfahrzeug ist jedes Fahrzeug, welches zum Ausüben der Aufgaben benötigt wird, sei es rot, grün, blau oder lilaritzgedibbeld. Es kommt auf die Funktion des Einzelnen an. Das gilt für KFI/KBM genauso, wie für den FirstResponder oder den Fernmelder der IuK, jedoch immer nur in Einsatz- oder Übungssituationen.
@ZickZack: Ich hab 1999 die AFuK I gemacht, w.h. dass ich mich mit der ganzen neuen Kacke nicht ausseinandersetzen muss.
Gruß,
fwmorpheus
Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
Denken, drücken, (warten), sprechen!
@fwmorpheusZitat von fwmorpheus
hättest auch weiterlesen müssen:
--
(4) Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, abweichend von Absatz (3), Fahrzeugfunkanlagen in anderen Fahrzeugen zu betreiben (z.B. im Privat-Kfz) oder Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.
---
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
@Ebi: Danke für den Hinweis, Lesen kann ich auch.Zitat von Ebi
Da aber die Geräte nicht mehr fahrzeugabhängig einzeln genehmigt werden, sondern Gemeindeabhängig in einer sog. Frequenzzuteilung. Smit ist es der Gemeinde im einzelnen überlassen, welche Geräte sie wo einsetzt
Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
Denken, drücken, (warten), sprechen!
Irgendwie ist es sinnlos, mit Leuten zu diskutieren, die ihre festgelegte Meinung haben und keinen Deut davon abgehen, auch wenn sie im Unrecht sind..
Die Gemeinde kann sich nicht über Erlasse des Innenministeriums hinwegsetzen oder sie außer Kraft setzen..
Aber genug dazu, soll jeder selbst so machen wie er will. Ich finde es halt nur bedenklich solche Aussagen zu machen.
Bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei kann der Betroffene dann ja sagen:
"Aber fwmorpheus im Forum hat gesagt, ich darf das ....."
e.
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Adolph von Knigge
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