Zitat Zitat von Albert
Hallo Forum!

Ich habe heute noch schnell vor der Umstellung am 01.02.2007 auf die neue Prüfungsordnung meinen Klasse E gemacht. Zeugnis und Rufzeichen hab ich schon bekommen. Hab da mal eine Frage:
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenden Prüfung!

Zitat Zitat von Albert
Kann ich ab sofort einen betriebsbereiten Scanner offen im Auto und exterener Antenne mitführen, der alle Bänder abhören kann? Oder darf der Scanner z.B. kein 4m Band haben? Dass man diese Frequenzen nicht hören darf ist mir klar aber es geht mir um die Tatsache, dass es rein theoretisch möglich wäre mit einem Knopfdruck. Was sagt die Polizei wenn man angehalten wird?
Also wie die Vorredner schon sagen das ist besitzen eines Scanners jedem hier in Deutschland erlaubt, solange: dieser mindestens ein Radioband empfangen kann, und es muss das "CE" Zeichen besitzen.

Da du ja deine Afu-Lizenz gemacht hast, egal ob jetzt E oder A wirst du auch gelernt haben, wie du mit Nachhrichten umzugehen hast die nicht an dich gerichtet sind. Und wenn du eine Frequenz eingeproggt hast, dann kannst du keinem erzählen, das du diese beim Scannen gefunden hast. Auch müsstest du als Amateurfunker die Frequenzen grob im Kopf haben, auf denen du Betrieb machen darfst und auf welchen nicht, und natürlich auf welchen du hören darfst und auf welchen nicht.


Mfg
Chris