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Thema: Scanner betreiben legal mit AFu-Zeugnis?

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  1. #1
    Albert Gast
    Schonmal vielen Dank für die Antworten!!!

    Ich hätte da aber noch eine Anmerkung zu dem Posting von Chr881986:
    Er schreibt:
    ...dieser mindestens ein Radioband empfangen kann, und es muss das "CE" Zeichen besitzen.
    Also das CE-Zeichen ist keine Vorraussetzung um einen Scanner benutzen zu dürfen. Mit AFu-Zeugnis darf man sich alle Geräte selber bauen, bzw. handelsübliche Geräte komplett verändern, weil der Amateurfunk dem Gesetz nach experimentaler Funk ist. Natürlich ist man dazu verpflichtet, dass die Geräte innerhalb gewisser Normen arbeiten, aber man muss dies nicht nachweisen. Insofern ist ein CE-Zeichen nicht notwendig.

    Ich glaube Du verwechselst das mit den neuen FreeNet-Frequenzen. Die sind für "jedermann" freigegeben sofern das Gerät nicht mehr als 500 mW hat und CE geprüft ist.

  2. #2
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Albert
    Schonmal vielen Dank für die Antworten!!!

    Ich hätte da aber noch eine Anmerkung zu dem Posting von Chr881986:
    Er schreibt:


    Also das CE-Zeichen ist keine Vorraussetzung um einen Scanner benutzen zu dürfen. Mit AFu-Zeugnis darf man sich alle Geräte selber bauen, bzw. handelsübliche Geräte komplett verändern, weil der Amateurfunk dem Gesetz nach experimentaler Funk ist. Natürlich ist man dazu verpflichtet, dass die Geräte innerhalb gewisser Normen arbeiten, aber man muss dies nicht nachweisen. Insofern ist ein CE-Zeichen nicht notwendig.

    Ich glaube Du verwechselst das mit den neuen FreeNet-Frequenzen. Die sind für "jedermann" freigegeben sofern das Gerät nicht mehr als 500 mW hat und CE geprüft ist.

    Hallo Albert,

    nein ich habe dort nichts verwechselt mit Freenet! Muss dir aber recht geben das das CE-Zeichen nicht vorhanden sein muss wenn man Amateurfunker ist.
    Hab das beim schreiben vergessen das du ja die Afu-Lizenz hast :-)

    Mfg
    Chris

  3. #3
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    Hallo

    als Funkamateur bist du berechtigt Funkgeräte zu bauen.In diesem Falle wird einem Funkamateur auch nahegelegt Frequenzbänder abzuhören, ob man evtl. auf diesen Bändern mit seinen Selbstbau TRX Störungen verursacht. Daher kann Dir keiner an den Karren Fahren, wenn Du Afu Selbstbaugerät betreibst und nebenbei evtl 4m laufen hast. Denn durch Harmonische könntest du ja Störungen auf dem 4m Band machen. Hast Du aber ein kommerzielles Gerät wie Icom Yaesu Kenwood usw. an Bord wird es schwer sein z.B. der Polizei dies Glaubhaft zu machen, das dies ein Selbstbau TRX ist.

    vy 73 Christian DO1ICS
    Notfunk Distrikt Baden

  4. #4
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Notfunk BaWü
    Hallo

    als Funkamateur bist du berechtigt Funkgeräte zu bauen.In diesem Falle wird einem Funkamateur auch nahegelegt Frequenzbänder abzuhören, ob man evtl. auf diesen Bändern mit seinen Selbstbau TRX Störungen verursacht. Daher kann Dir keiner an den Karren Fahren, wenn Du Afu Selbstbaugerät betreibst und nebenbei evtl 4m laufen hast. TRX ist.
    vy 73 Christian DO1ICS
    Notfunk Distrikt Baden
    Na ja,
    solange die Frequenzen nicht abgespeichert sind...
    Wenn natürlich die örtlichen POL - FW - und RD Kanäle im speicher abgelegt sind, sieht die Sache schon wieder anders aus.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
    Registriert seit
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    51
    Zitat Zitat von Ebi
    Na ja,
    solange die Frequenzen nicht abgespeichert sind...
    Wenn natürlich die örtlichen POL - FW - und RD Kanäle im speicher abgelegt sind, sieht die Sache schon wieder anders aus.
    mfg
    e.
    Also ich sehe darin keine Probleme wenn die Frequenzen gespeichert sind. DU kannst auch zu Hause einen Selbstbau TRX Betreiben. Und damit Du die Frequenzen nichht immer suchen musst, die Du stören könntest, gibt es da keine Bedenken von meiner Seite aus.

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Notfunk BaWü
    Also ich sehe darin keine Probleme wenn die Frequenzen gespeichert sind. DU kannst auch zu Hause einen Selbstbau TRX Betreiben. Und damit Du die Frequenzen nichht immer suchen musst, die Du stören könntest,
    gibt es da keine Bedenken von meiner Seite aus.
    Von deiner Seite aus :-)
    Aber die deutschen Richter sehen das etwas anders...
    ---------
    Leitsätze

    1.) Die Strafvorschrift des § 95 TKG entspricht dem aus Art. 103 Abs. 2 GG abgeleiteten Bestimmtheitsgebot.
    2.) Strafbares Abhören liegt dann vor, wenn der Empfänger Nachrichten eines Polizeifunks mithört, nachdem er eine ihm bereits als Polizeifunk bekannte Frequenz eingestellt oder aber beim Suchlauf den Sender als Polizeifunk erkannt und ihn auf dem Scanner fixiert hat.
    3.) Die Zuweisung bestimmter Frequenzen bzw. die CE-Kennzeichnung des Empfangsgeräts haben keinen Einfluß auf die Strafbarkeit des Abhörens von Nachrichten des Polizeifunks
    ----------
    Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 09.02.99 (4 St RR 7/99)
    e.
    Geändert von Ebi (26.01.2007 um 14:26 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  7. #7
    Registriert seit
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    Natürlich kann man alles schlecht machen. Aber natürlich kann man auch dran kommen wenn man als Funkamateur SelbstbauTRX Frequenzen des BOS stört, dadurch evtl keine Alarmierung der Hilsfmittel möglich ist. Und dann. Dann siehts genauso blöd aus für dich.

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