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Thema: Scanner betreiben legal mit AFu-Zeugnis?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Notfunk BaWü
    Also ich sehe darin keine Probleme wenn die Frequenzen gespeichert sind. DU kannst auch zu Hause einen Selbstbau TRX Betreiben. Und damit Du die Frequenzen nichht immer suchen musst, die Du stören könntest,
    gibt es da keine Bedenken von meiner Seite aus.
    Von deiner Seite aus :-)
    Aber die deutschen Richter sehen das etwas anders...
    ---------
    Leitsätze

    1.) Die Strafvorschrift des § 95 TKG entspricht dem aus Art. 103 Abs. 2 GG abgeleiteten Bestimmtheitsgebot.
    2.) Strafbares Abhören liegt dann vor, wenn der Empfänger Nachrichten eines Polizeifunks mithört, nachdem er eine ihm bereits als Polizeifunk bekannte Frequenz eingestellt oder aber beim Suchlauf den Sender als Polizeifunk erkannt und ihn auf dem Scanner fixiert hat.
    3.) Die Zuweisung bestimmter Frequenzen bzw. die CE-Kennzeichnung des Empfangsgeräts haben keinen Einfluß auf die Strafbarkeit des Abhörens von Nachrichten des Polizeifunks
    ----------
    Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 09.02.99 (4 St RR 7/99)
    e.
    Geändert von Ebi (26.01.2007 um 13:26 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
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    Natürlich kann man alles schlecht machen. Aber natürlich kann man auch dran kommen wenn man als Funkamateur SelbstbauTRX Frequenzen des BOS stört, dadurch evtl keine Alarmierung der Hilsfmittel möglich ist. Und dann. Dann siehts genauso blöd aus für dich.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Notfunk BaWü
    Natürlich kann man alles schlecht machen. Aber natürlich kann man auch dran kommen wenn man als Funkamateur SelbstbauTRX Frequenzen des BOS stört, dadurch evtl keine Alarmierung der Hilsfmittel möglich ist. Und dann. Dann siehts genauso blöd aus für dich.
    Wo mache ich denn hier was schlecht ?
    Das ist die Rechtsauffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

    Ich halte es nur für gefährlich zu sagen: Ich als Funkamateur darf das....
    Das ist einfach nicht wahr.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

  4. #4
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    Andere Frage.
    Bist Du Funkamateur?
    Wenn ja solltest Du wissen das man die evtl störbaren Frequenzen die durch einen Selbstbau TRX gestört werden könnten abhören soll. So hab ichs mal gelernt.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Notfunk BaWü
    Andere Frage.
    Bist Du Funkamateur?
    Wenn ja solltest Du wissen das man die evtl störbaren Frequenzen die durch einen Selbstbau TRX gestört werden könnten abhören soll. So hab ichs mal gelernt.
    Antwort ja... seit 1987.
    Aber du solltest dir mal die Bestimmungen, die auf deiner Urkunde sind durchlesen..
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  6. #6
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    Zitat Zitat von Ebi
    Antwort ja... seit 1987.
    Aber du solltest dir mal die Bestimmungen, die auf deiner Urkunde sind durchlesen..
    e.
    Das hab ich in der Afuv gefunden

    Werden Störungen bei Primärfunkdiensten
    auch in benachbarten Frequenzbereichen verursacht, ist der Betrieb einzustellen.

    Damit du dies feststellen kannst. Benötigst du evtl Scanner

    Und das kannst auch mal durchlesen:
    AFuV 2005 § 16 Technische und betriebliche Rahmenbedingungen für Amateurfunkstellen

  7. #7
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    Wir wollen uns ja jetzt hier nicht streiten, aber Fakt ist nunmal dass du auch als Funkamateur mit einem Scanner nicht auf geschützten Frequenzbereichen hören darfst.
    Die Primärfunkdienste werden, wenn sie gestört werden schon auf dich zukommen, sei es selbst oder mit der BNetzA.
    Und die werden dir dann sagen, dass du den Betrieb eizustellen hast.

    Interessant ist eher der §17 AFuG:

    Störungen und Maßnahmen bei Störungen
    (1) Die Regulierungsbehörde kann zur Ermittlung und zur Untersuchung von Störungsursachen oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen den Betreiber einer Amateurfunkstelle zur Mitwirkung verpflichten. Hierbei kann sie insbesondere verlangen, dass der Funkamateur Angaben über den Betrieb der Amateurfunkstelle in schriftlicher Form festhält und vorlegt und dass der Funkamateur bei der Störungsuntersuchung Testaussendungen durchführt, die eine messtechnische Auswertung der Störszenarien ermöglichen.
    ---
    Und eine Überprüfung mit einem Scanner ist nun mal keine messtechnische Auswertung.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

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