Zitat Zitat von AkkonHaLand
Klare Antwort: Der Einsatz der FW endet mit dem Aufspringen der Tür!

Zwei Wichtige Punkt aber noch zum Türöffnen:
1. Die Fw darf selständig KEINE Türen öffnen, dazu braucht es immer die Anwesenheit und Amtshilfeersuchen der Polizei!
Das ist grober Unsinn! Näheres erklärt Dir das zutreffende Brandschutzgesetz.
=> Einschränkung der Grundrechte

MfG

Frank