Zitat Zitat von AkkonHaLand
Klare Antwort: Der Einsatz der FW endet mit dem Aufspringen der Tür!

Zwei Wichtige Punkt aber noch zum Türöffnen:
1. Die Fw darf selständig KEINE Türen öffnen, dazu braucht es immer die Anwesenheit und Amtshilfeersuchen der Polizei!
2. Die Fw verschließt auch keine Türen wieder nach dem Öffnen! Das ist ebenfalls Aufgabe der Polizei!

Zu den Punkten 1+2: Ich bitte darum jetzt keine Diskussion anzufangen ala "Wir machen das aber immer so" oder "Bei uns ist keine Polizei vor Ort"! Wie es in der Praxis manchmal gemacht wird, ist mir bekannt! Juristisch korrekter wird es dadurch auch nicht!
Okey, keine Diskussion, aber ein kurzes Statement. An der LfS Sachsen bekommst du gelehrt, dass bei Gefahr im Verzug die Türe auch ohne Polizei geöffnet werden darf, der EL der FW betritt den Raum als erster (er ist dafür verantwortlich das in der Wohnung nichts abhanden kommt), erst dann folgt der RD. Der EL der Feuerwehr ist (sinnbildlich) der letzte der die Wohnung verlässt und ist für das sachgemäße Verschließen der Wohnung verantwortlich (manchmal wird die Einsatzstelle, je nach Situation, auch an die Polizei oder Zuständige der Stadt/Gemeinde übergeben).

Zum Thema Türöffnungsgerät: unsere Nachbarwehr hat einen "Ziehfix" zum Ziehen der Schließzylinder. Ich finde das keine schlechte Sache, da das Verschließen der Wohnung ganz einfach ist - neuen Schließzylinder rein, fertig!