In einem solchen Fall würde ich über Funk bei der LST darauf bestehen, dass meine Anforderung samt Absage protokolliert wird.da wollte ich den Nachbarhubschrauber haben. Den habe ich nicht bekommen
Das nützt zwar dem Patienten nichts aber man ist jur. ein wenig abgesichert, falls später Angehöroge des Verstorbenen etwas unternehmen in die Richtung "die ersten FW-Kräfte hätten einen Hubi anfordern können..."