Hallo,

also, da der KBI und Wehrführer die Kameraden auf frischer Tat bei einer Straftat festgestellt haben, so können sie die Pager als Beweismittel "sicherstellen"-einbehalten und müssen sie aber zeitnah an die Strafverfolgungsbehörden übergeben, die dann auch die Foramlitäten gegenüber den Kameraden klärt.
Auf Dauer einbehalten geht natürlich nicht, aber wenns bloß vorübergehend ist und keine Zueignungsabsicht besteht ist dies überhaupt kein Gesetzesverstoß, so wies Ebi schon geschrieben hat.
Die Betroffenen können ja rechtlich die Herausgabe erzwingen, aber dann würde parallel auf jeden Fall ihre Straftat ins Rampenlicht wandern und die Geräte dann durch die Strafverfolgungsbehörden eingezogen.