Ich denke der Werführer hat schon eine gewisse Verantwortung, dass im Bereich seiner Wehr keine Verstöße gegen das TKG in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst auftreten. Es geht dabei auch um die Außenwirkung der Wehr.Zitat von duese
Dabei sollte er aber adäquate und rechtlich saubere Mittel (wie hier nicht geschehen!) wählen.
Er hätte z.B. sagen können, dass ihm zu Ohren gekommen ist, dass Melder illegal geproggt sind. Er bittet daher alle, die Melder binnen einer gewissen Frist selber umzuprogramieren und man kann freiwillig nachweisen, dass dies geschehen ist. Sollte danach erneut der Verdacht auftauchen, muss der Betroffene allerdings mit Konsequenzen in aller Hinsicht rechnen.
Noch eine persönliche Einschätzung , weil hier ja schon bestimme hochfunktionelle Meldertypen gefallen sind. Ich hoffe es ist niemand persönlich beleidigt, aber ich denke es ist einfach so: Wer sich privat nen Melder kauft und dabei in was größeres als nen Quattro M investiert, hatte nicht nur vor, die Schleife seines Löschzuges empfangen zu können.
Und noch etwas rechtliches: Weil der Eröffner dieses Threads mal was von TKG wiegt höher als Unterschlagung gesagt hat: In Deutschland wird jede Straftat verflogt und nicht gegen andere aufgewogen (außer in Notstandssituationen), d.h. dran wären im Endeffekt beide.
Grüße
loxi