Zitat Zitat von überhose
Unterschlagung? Wenn der Wehrführer sich erst selbst mit der genauen Rechtslage vertraut machen will/muss und Rücksprache mit seinen Vorgesetzen (GBI) über die weitere Vorgehensweise hält, dauert das halt mal was länger, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist und die Melder zurückgegeben werden. Das dann direkt als Unterschlagung anzusehen...
§ 246 StGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Wenn also ein Kamerad seinem GBI den Melder aushändigt (anvertraut) weil dieser mal "Gucken" will, der GBI dann aber die programmierung überprüft und diesen dann einbehällt...
Siehe Qualifikation auf http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung

"Anvertraut ist die Sache demnach immer dann nicht, wenn die Überlassung den Interessen des Eigentümers zuwiderläuft."

Dann ist es Unterschlagung. Fertig um, dass steht so im Gesetz da steht auch kein GBI/WeFü drüber.


Nur soviel zu deiner "laschen" Sichtweise @überhose.

Bei maximaler Strafe wäre GBI und WeFü für 5 Jahre weg... da lohnen sich schon 2 Neuwahlen der beiden Ämter in der Zeit. (Ok, wäre wirklich übertriebenes Strafmaß dafür)

MfG Fabsi