Na da hat wohl der GBI seine Führungsposition unrechtmäßig missbraucht.
Erstens kann es der Führung grad egal sein, was jeder privat auf seinen Melder hat (wenn ich mir als Privatmann einen besorge, kann er ja auch nicht von mir den FME einfordern), zweitens ist dies eine Vollzugsmaßnahme die in der Bundesrepublik eben nur durch die dafür vorgesehenen Behörden unternommen werden darf.
Der GBI muss die Teile also sofort wieder hergeben, andererseits darf er (wie jeder andere Bürger auch) gegen die Betroffenen Kameraden Anzeige wegen Verstoß gegen das TKG erstatten.
Ich möchte aber an dieser Stelle dem GBI mal mangelnde Führungsqualitäten unterstellen, denn so geht man sicher nicht mit Kameraden in der Feuerwehr um, auch wenn man auf einer höheren Dienstebene steht.




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