Zitat Zitat von überhose
Unterschlagung? Wenn der Wehrführer sich erst selbst mit der genauen Rechtslage vertraut machen will/muss und Rücksprache mit seinen Vorgesetzen (GBI) über die weitere Vorgehensweise hält, dauert das halt mal was länger, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist und die Melder zurückgegeben werden. Das dann direkt als Unterschlagung anzusehen...
1. Fremde Schleifen und/oder Mithören auf dem Melder ist verboten. Punkt. Da diskutiert auch keiner rum, das ist so.

Zitat Zitat von StGB
§ 246
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
[...]
2. Die Melder sind Privateigentum. Der Wehrführer hat Sie sich rechtswidrig zugeeignet, also ist das Unterschlagung. Punkt.

Der WeFü hat die (legale Möglichkeit) die Kameraden zu ermahnen und/oder anzuzeigen. Mehr nicht es ist kein HiOrg-Melder.

Die Kameraden haben die Möglichkeit mit dem WeFü zu reden und/oder ihn wegen Unterschlagung anzuzeigen.

Das sind die rechtlichen Möglichkeiten.

Ob das ganze gut für das Klima in der Wehr oder die Schlagkräftigkeit der Truppe ist, sei dahingestellt. Meiner Meinung nach kann man so Sachen viel besser lösen indem man den Kameraden den Kopf wäscht. Da haben beide Seiten mehr davon als von solchen Aktionen die dann unter Umständen mit Anzeigen für beide Seiten enden.

Aber die Frage der Threads war, wie sieht es rechtlich aus, und so sieht es nun mal aus, beide Seiten haben rechtlichen Mist gebaut.

duese