1. Fremde Schleifen und/oder Mithören auf dem Melder ist verboten. Punkt. Da diskutiert auch keiner rum, das ist so.Zitat von überhose
2. Die Melder sind Privateigentum. Der Wehrführer hat Sie sich rechtswidrig zugeeignet, also ist das Unterschlagung. Punkt.Zitat von StGB
Der WeFü hat die (legale Möglichkeit) die Kameraden zu ermahnen und/oder anzuzeigen. Mehr nicht es ist kein HiOrg-Melder.
Die Kameraden haben die Möglichkeit mit dem WeFü zu reden und/oder ihn wegen Unterschlagung anzuzeigen.
Das sind die rechtlichen Möglichkeiten.
Ob das ganze gut für das Klima in der Wehr oder die Schlagkräftigkeit der Truppe ist, sei dahingestellt. Meiner Meinung nach kann man so Sachen viel besser lösen indem man den Kameraden den Kopf wäscht. Da haben beide Seiten mehr davon als von solchen Aktionen die dann unter Umständen mit Anzeigen für beide Seiten enden.
Aber die Frage der Threads war, wie sieht es rechtlich aus, und so sieht es nun mal aus, beide Seiten haben rechtlichen Mist gebaut.
duese