mom Funkgeräte muss ich anmelden FME nicht,Zitat von citywache
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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo Überhose,
Ich glaube du verwechselst da was ..........
Ich meine du bist nicht bei einer Hilfsorg. sondern bei der Bundeswehr.
Bei der Bundeswehr kannst du villeicht so einen Stifel fahren aber mit sicherheit nicht bei einer Hilfsorg.
Weil bei der Hilfsorg. stehst du mit sicherheit ruck zuck alleine da
mfg
@Überhose
das falsche Schleifen und Mithören nicht in Ordnung sind hab ich nie abgestritten
ausserdem habe ich erwähnt das ich als WEFÜ die entsprechenden Kameraden ermahnen und auffordern würde zumindestens die Schleifen runtermachen
Auch weitere Konsequenzen würde ich u U erwägen
alles andere wie die Unterschlagung und ähnliches sind aber auch kein guter Führungsstil
vielmehr finde ich das die Nummer die de rWF abgezpgen hat nicht die feine Art war
im Gegenteil; das hätte man wesentlich feinfühliger machen können
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Ich denke, man kann so ohne Hintergrundwissen nicht beurteilen, ob die Einbehaltung der Geräte so in Ordnug war oder nicht. Lassen wir mal den Gesetztes - und Regelscheiß ausser acht und fangen mal etwas tiefgründiger an :
- Wurden die Kameraden wegen der Melder-Geschichte schonmal "ermahnt" ?
- oder sind sie schonmal negativ aufgefallen ( Mithören ständig offen z.Bsp. , oder Melder löst aus während der GBI nebendran steht )
- Wie alt sind die Kameraden ?
- Hat es im Landkreis schonmal Ärger deswegen gegeben ?
Was mich interessiert : Warum kam der GBI denn überhaupt auf die Idee, die Melder zu kontrollieren ? Dass er eines Tages eine Erleuchtung oder eine göttliche Eingebung hatte kann ich mir nicht vorstellen. Und warum dann nur die Geräte von den besagten vier Kameraden ? Irgendeine Hintergrundinfo fehlt uns doch bestimmt noch...
~Joe~
PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .
Du vergisst das die Melder **Privateigentum** sind und da macht der WEFÜ einfach mal so gar nix..
wenn sicherstellen dann mit Polizei aber des is net io
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Scharnhorst
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Nein, die erste Möglichkeit gibt es nicht, die ist genau so illegal wie die fremden Schleifen auf dem Melder.Zitat von überhose
Also bleibt Deiner Argumentation nach nur 2. Denn auch ein WeFü hat sich an geltendes Recht zu halten, nicht nur die Mannschaft.
duese
@Joe:
Tut mir leid, aber selbst wenn die Kameraden ständig mit offenem Melder rumlaufen, rechtfertigt das nicht das gezeigte Vorgehen.
Wenn wir den "Regelscheiß" außer acht lassen, dann dürfen die Kameraden auch mit offenem Melder rumlaufen. Oder ist das TKG eine andere Regel als das StGB?
duese
€: Dass die Kameraden Mist gebaut haben wissen sie doch und streiten das auch nicht ab......
die Kameraden sind nicht in der öffentlichkeit mit bos funk herumgelaufen
es ist so das sich ein nicht feuerwehr angehöriger wichtig machen will und es auch geschaft hat.
und was genau hat er den Kameraden unterstellt ?
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Das ist doch sch**** egal. Es ist VERBOTEN, den BOS Funk abzuhören Punkt. Wenn man dann auch noch so blöd ist, und es jemanden sagt, dass man im stillen Kämmerchen den Funk mithört, hat man nichts anderes verdient.Zitat von Quattro-xls
Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...
1. Fremde Schleifen und/oder Mithören auf dem Melder ist verboten. Punkt. Da diskutiert auch keiner rum, das ist so.Zitat von überhose
2. Die Melder sind Privateigentum. Der Wehrführer hat Sie sich rechtswidrig zugeeignet, also ist das Unterschlagung. Punkt.Zitat von StGB
Der WeFü hat die (legale Möglichkeit) die Kameraden zu ermahnen und/oder anzuzeigen. Mehr nicht es ist kein HiOrg-Melder.
Die Kameraden haben die Möglichkeit mit dem WeFü zu reden und/oder ihn wegen Unterschlagung anzuzeigen.
Das sind die rechtlichen Möglichkeiten.
Ob das ganze gut für das Klima in der Wehr oder die Schlagkräftigkeit der Truppe ist, sei dahingestellt. Meiner Meinung nach kann man so Sachen viel besser lösen indem man den Kameraden den Kopf wäscht. Da haben beide Seiten mehr davon als von solchen Aktionen die dann unter Umständen mit Anzeigen für beide Seiten enden.
Aber die Frage der Threads war, wie sieht es rechtlich aus, und so sieht es nun mal aus, beide Seiten haben rechtlichen Mist gebaut.
duese
§ 246 StGBZitat von überhose
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Wenn also ein Kamerad seinem GBI den Melder aushändigt (anvertraut) weil dieser mal "Gucken" will, der GBI dann aber die programmierung überprüft und diesen dann einbehällt...
Siehe Qualifikation auf http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung
"Anvertraut ist die Sache demnach immer dann nicht, wenn die Überlassung den Interessen des Eigentümers zuwiderläuft."
Dann ist es Unterschlagung. Fertig um, dass steht so im Gesetz da steht auch kein GBI/WeFü drüber.
Nur soviel zu deiner "laschen" Sichtweise @überhose.
Bei maximaler Strafe wäre GBI und WeFü für 5 Jahre weg... da lohnen sich schon 2 Neuwahlen der beiden Ämter in der Zeit. (Ok, wäre wirklich übertriebenes Strafmaß dafür)
MfG Fabsi
@Fabicard,Zitat von Fabpicard
meiner meinung nach greift der §246 nicht.
Die rechtswidrige Zueignung erfordert, dass der Täter die Sache als seine eigene besitzen will und dem Eigentümer die ihm zustehende Verfügungsgewalt auf Dauer vorenthalten will.
Und das trifft in diesem Fall nicht zu.
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
TKG und StGb hin oder her. Ich kenne einige Fälle, bei denen Kameraden immer und immer wieder die Mithörfunktion aktiviert und den Melder wieder mit allen möglichen Schleifen vollprogrammiert haben - obwohl ich im Auftrag der Stadtverwaltung die Geräte einige Male wieder "regelkonform" programmiert habe . Das Ende vom Lied ist dann meistens das, dass der Wehrführer , der in gewisser Hinsicht für seine Manschaft gerade stehen muss , ständig von oben eine auf den Deckel bekommt ... und ob er sich das antun muss ist fraglich .
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@überhose: Im Endeffekt nur der Rechtsweg, wenn "gutes Zureden" nicht hilft.
Ich kann ja auch nicht ein Auto, das unerlaubt in meiner Einfahrt parkt mit nem Kran in meinen Garten stellen und so unter Verschluß halten und dann sagen, das kriegst Du vielleicht in drei Monaten wieder.
@Joe:
Man muß unterscheiden ob das ein Privatmelder oder ein HiOrg-Melder ist.
HiOrg-Melder: Wenn der Kamerad da was verändert ist das Sachbeschädigung -> Rückprogrammierung.
Privatmelder: Das liegt nicht im Verantwortungsbereich des WeFü. Dafür sollte er auch keine auf den Deckel bekommen. Sonst bleibt ihm nur die Anzeige und/oder Rausschmiss.
duese
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