Moin moin ..

Ohje, sollen die Melder auch noch als Beweis gelten ?
Irgendwo hat mir mal nen damals Jura-Student, heute Anwalt, gesagt, das
ein Beweis, wenn er unrechtmässig in Besitz des Klägers gelangt, nicht mehr
als Beweis zulässig ist.

Meinen privaten Melder (habe allerdings gar keinen privaten ^^) würde ich übrigens
niemals aus der Hand geben, auch wenn man es von mir verlangt.. und wer da dann
sagt "dann geh und komm nie wieder" - Ok, bei einer einzelnen Person wird das
möglich sein, aber bei halber Zugstärke ...

Am besten ihr fragt mal einen eurer Anwälte, ob diese Anmerkung mit dem
Beweis zutrifft, wenn ja, bringt den einbehaltenden Personen der Melder gar
nichts.

Gruss,
Tim