Dann solltest du dich mal besser informieren.Zitat von loxi
Es ist kein Antragsdelikt sondern ein Offizialdelikt. Es ist kein Strafantrag erforderlich.
Es ist auch keine OWi sondern eine klassische Straftat.
e.
Dann solltest du dich mal besser informieren.Zitat von loxi
Es ist kein Antragsdelikt sondern ein Offizialdelikt. Es ist kein Strafantrag erforderlich.
Es ist auch keine OWi sondern eine klassische Straftat.
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Das es ne Straftat ist wusst ich, obs Antragsdelikt oder Offizialdelikt ist, wusst ich eben nicht, das war ja auch die Frage die ich gestellt habe, die Antwort dazu kam in deinem ersten Posting nicht ganz klar rüber, drum hab ich nochmal geschrieben.Zitat von Ebi
Wenn die Täter noch unter 21 wären, könnte es trotzdem nach §45 JGG eingestellt werden, ansonsten wär mit Zustimmung des Gerichts auch ne Einstellung nach §153/153a StPO denkbar, aber das käm halt dann drauf an, wie die Justiz da so drauf ist. Dementsprechend wäre natürlich auch ne Verurteilung denkbar.
Nachdem die Beweismittel aber zum einen schon zu lang im Besitz des GBI sind, dass der zweifelsfrei nachweisen kann, dass die Schleifen davor auch drauf waren und zum anderen die rechtmäßigkeit wie er an die gekommen ist zumindest strittig ist muss man sich eh überlegen, ob die Beweise überhaupt für ein Verfahren ausreichen.
Grundsätzlich ist ja bisher eh noch gar nix passiert. Wie ist denn die Lage vor Ort mittlerweile?
So So ...Zitat von Ebi
In der März(98) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:
Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen. In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf! Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97) In der Urteilsbegründung heisst es:
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann. Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!
... allerdings muss ich auch dazu sagen, das dieses Urteil schon eine Weile her ist ...
Gruß
Radio Saturn
@Radio Saturn,
vergiss dieses Urteil. Es ist von einem Amtsgericht gefällt worden. Das ist die unterste Stufe der Gerichte.
Danach sind noch viele andere Gerichte (auch höhere Gerichte) zu anderen Urteilen gekommen.
Außerden wurde das TKG im Jahre 2004 geändert. Lies doch einfach mal die entsprechenden §§ und behaupte hier keine falschen dinge.
so, jetzt reichts............
e.
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Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Also die Lage vor Ort ist das einige Melder wieder mit 1ner Schleife und Ohne Mithörfunktion da sind (noch nicht alle Melder)
deweitern haben sich die Kameraden entschieden nicht mehr nach dem fme zu fragen sondern abzuwarten was passiert nun doch anzeige oder nicht wobei zu zeit keine anzeige läuft bekannt ist das die fme irgendwan wieder ausgeteilt werden.
ich habe noch was: 2 Kameraden ärgern sich über den Wefü aber nicht wegen dem fme sondern weil sie nach 10 jahren fw gesagt bekommen haben das sie ja von fw kein plän hätten was nicht stimmt.
Nur meine sichtweise ist: Klar ist das mit den Schleifen eine Straftat nach dem TKG nur hätte der Wefü in dieser bez. anders handeln können und nicht so das die melder im moment weg sind ok will ich als gut ansehen aber später solche aussagen zu treffen wie 10 jahre fw............. (siehe oben) dan entäuscht mich das jedoch sehr weil ich habe viel von Fw,DRK,THW etc gehalten aber im moment weis ich nicht ob ich noch spass an sowas habe.
Waren die Melder von Herstellerseite auch ohne Mithören vorgesehen oder ist die jetzt bewusst rausprogrammiert worden? Dann würde ich nämlich auch sagen, bei privatem Gerät nicht rechtens.Zitat von Quattro-xls
Praktisch gesehen braucht und sollte ein normaler FWler auch keine Mithörfunktion haben, aber wenn der Hersteller sie eingebaut hat und man ja dafür entsprechend mehr bezahlt hat stellt die herausnahme meines erachtens ne Sachbeschädigung da.
Antwort auf den Letzen Beitag: Es Handelt sich um die FME´s Swissphone Qauttro 96 98 XLS diese waren mit Mithörfunktion vom Hersteller kann man aber auch mit der Software raus oder rein Prog.
Das Ende der Leidenstour: Alle Melder sind wieder da mit Schleife von der Ortswehr und Ohne mithörfunktion von einer anzeige wurde wahrscheinlich abgesehen der GBI wollte die Quarze heraus nehmen der Wefü hat ihn aber dan doch umgestimmt.
Noch Fragen ???????????????????
Ja,Zitat von Quattro-xls
in welcher hessischen Stadt oder in welchem Landkreis bist du denn bei der FW ?
mfg
e.
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Adolph von Knigge
Der GBI wollte die Quarze rausnehmen?
Der Mann wird ja immer besser...
Langsam kommt der mir vor, wie ein Sherrif für seinen Funkkanal - alles was da nicht passt, wird mit allen legalen und illegalen Mitteln bekämpft.
Wenn er von jemandem hört, der "seinen" Kanal mit dem Scanner abhört, dann klaut er ihm warscheinlich die Antenne oder so!
Das ist ja schon fast besser, als Kindergarten...
Da kommen mir Erinnerungen an den Film "Superstau" auf. Als sich der Kommander und der Safarityp als Ordnungshüter aufspielen und auch machen was sie wollen.
Ich sag nur: "Wenn wir beide hier nicht für Ordnung sorgen, dann ham wir hier in ner halben Stunde den ersten Toten!"
MfG
Johnny
Früher konnte man zwischen Fichten und Föhren Hirsche röhren hören.
Doch Röhrentechnik ging verloren, längst haben Hirsche Transistoren.
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