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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Radio Saturn Gast
    Zitat Zitat von Ebi
    @Radio Saturn.. gefährlich, hier völlig falsche Darstellungen zu machen....
    Der freie Verkauf hat nichts mit dem Betrieb bzw dem abhören zu tun.


    e.
    So So ...
    In der März(98) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:
    Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen. In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf! Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97) In der Urteilsbegründung heisst es:
    Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann. Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!


    ... allerdings muss ich auch dazu sagen, das dieses Urteil schon eine Weile her ist ...

    Gruß
    Radio Saturn

  2. #2
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    @Radio Saturn,
    vergiss dieses Urteil. Es ist von einem Amtsgericht gefällt worden. Das ist die unterste Stufe der Gerichte.
    Danach sind noch viele andere Gerichte (auch höhere Gerichte) zu anderen Urteilen gekommen.
    Außerden wurde das TKG im Jahre 2004 geändert. Lies doch einfach mal die entsprechenden §§ und behaupte hier keine falschen dinge.
    so, jetzt reichts............
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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